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Vorlage - 2017/0099  

Betreff: Antrag Die Linke im Rat der Stadt Sehnde vom 11.02.2017
hier: Prüfung Verkehrsgefahrenpunkte und Installation von Sicherheitsvorkehrungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Die Linke_Lanelights-Antrag

Beschlussvorschlag:

Da Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises nicht in die Zuständigkeit des Rates fallen, wird der Antrag zurückgewiesen.

 

 


Sachverhalt:

Die Partei Die Linke im Rat der Stadt Sehnde hat den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.

 

Der vorliegende Antrag sieht die Untersuchung von Gefahrenpunkten (Unfallhäufungen), sowie ebendort die Prüfung einer möglichen Installation von Lanelights (in den Straßenbelag eingelassene LED´s) vor.

 

„Die Bekämpfung der Verkehrsunfälle“ im Rahmen der Örtlichen Unfalluntersuchung ist nach der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Straßenverkehrsordnung Aufgabe der Unfallkommissionen, in denen die Polizei, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden ständige Mitglieder sind.

 

Unfallkommissionen haben bundesweit die Aufgabe, Unfallhäufungen zu erkennen, sie zu analysieren und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu beschließen. Außerdem muss dieses Gremium sicherstellen, dass die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden und eine Wirkungskontrolle erfolgt.

 

Das Spektrum umfasst bauliche, verkehrsrechtliche und verkehrspolizeiliche Maßnahmen.

 

Lanelights sind der Rubrik Baumaßnahmen zuzuordnen, und können eine Möglichkeit darstellen, um die verkehrlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall positiv zu beeinflussen.

 

Ein Einsatz von Lanelights an Unfallhäufungsstellen obliegt folglich den Unfallkommissionen. Diese betreiben die Maßnahmenfindung für die Entschärfung einer Unfallhäufungsstelle auf Basis aller Analyseerkenntnisse, und bei der Auswahl von Maßnahmen oder auch Maßnahmenkombinationen gilt, dass diese geeignet, angemessen und durchsetzbar sein müssen.

(Ein Einsatz von Lanelights in Standardsituationen, z.B. bei abgesetzten Fuß- oder Radfahrerfurten ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen.)

 

Die Verkehrsbehörde der Stadt Sehnde ist Mitglied der Unfallkommission im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Burgdorf, die regelmäßig jährlich oder anlassbezogen zusammenkommt.

 

Bei dieser Mitgliedschaft handelt die Stadt Sehnde im übertragenen Wirkungskreis, sie muss die ihr übertragenen Aufgaben ausschließlich nach staatlichen Vorgaben (hier der bundesweit gültigen Straßenverkehrsordnung) ausführen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Antrag der Partei Die Linke zur Prüfung von Verkehrsgefahrenpunkten und Installation von Sicherheitsvorkehrungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Die Linke_Lanelights-Antrag (1029 KB)