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Vorlage - 2017/0053-1
Beschlussvorschlag:Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, a) den Dienstausweisinhaber/innen der Stadtfeuerwehr Sehnde, Personen mit einer Ehrenamtskarte und/oder Sportlerehrenamtskarte kostenfreien Eintritt im Waldbad der Stadt Sehnde zu gewähren. b) den Vereinsmitgliedern der Waldbadfreunde-Sehnde e.V. und den Mitgliedern der DLRG-Ortsgruppe Sehnde jeweils 50 % Ermäßigung auf den regulären Tarif einer Jahreskarte zu gewähren. c) die in der Anlage 2 beigefügte erste Änderung der Gebührensatzung zur Benutzung des Waldbades Sehnde. d) die Verwaltung wird beauftragt, eine inhaltsgleiche Vereinbarung mit dem Förderkreis Lehrschwimmbecken Höver e.V. zu verhandeln.
Sachverhalt:Mit Schreiben vom 15.06.2016 beantragte die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde, dass die mit einem Dienstausweis ausgestatteten Kameradinnen und Kameraden der Stadtfeuerwehr Sehnde das Lehrschwimmbecken in Höver und das Waldbad in Sehnde im Rahmen des allgemeinen Schwimmbetriebs kostenfrei nutzen dürfen (Anlage 1).
Die entsprechende Beschlussvorlage 2016/0472 wurde am 15.09.2016 im Fachbereichsausschuss Bürgerservice beraten. Der Fachbereichsausschuss hat empfohlen, den kostenfreien Eintritt neben den Dienstausweisinhaber/innen der Stadtfeuerwehr Sehnde auch Personen mit einer Ehrenamtskarte und/oder Sportlerehrenamtskarte zu gewähren.
Aufgrund der Beratungen im Verwaltungsausschuss am 20.03.2017 sollen die Vereinsmitglieder der Waldbadfreunde-Sehnde e.V. und die Mitglieder der DLRG-Ortsgruppe Sehnde jeweils 50% Ermäßigung auf den regulären Tarif einer Jahreskarte erhalten.
Auf Grundlage der vorstehenden Ergänzungen ist die Änderung der Gebührensatzung zur Benutzung des Freibades Sehnde vom 21.04.2011 wie folgt notwendig:
Artikel 1 der Satzung ist wie folgt anzupassen:
Alte Fassung: „vergünstigte Jahreskarten* Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre und Schüler/-innen, Auszubildende, Studentinnen und Studenten mit Ausweis 5,00 Euro Erwachsene 30,00 Euro Familienkarte 50,00 Euro * Die vergünstigten Jahreskarten erhalten Personen die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, WoGG, AsylbLG oder den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG beziehen.“
„Ermäßigung für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte 20%“
Neue Fassung: „vergünstigte Jahreskarten* Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre und Schüler/-innen, Auszubildende, Studentinnen und Studenten mit Ausweis 5,00 Euro Erwachsene 30,00 Euro Familienkarte 50,00 Euro * Die vergünstigten Jahreskarten erhalten Personen die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, WoGG, AsylbLG oder den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG beziehen.
Gegen Vorlage einer gültigen Mitgliederbescheinigung erhalten die Vereinsmitglieder der Waldbadfreunde-Sehnde e.V. und die Mitglieder der DLRG-Ortsgruppe Sehnde jeweils 50 % Ermäßigung auf den regulären Tarif einer Jahreskarte.“
„Kostenfreier Eintritt im Rahmen des allgemeinen Schwimmbetriebs a) für Inhaberinnen und Inhaber eines Dienstausweises der Stadtfeuerwehr Sehnde kostenfrei b) für Inhaberinnen und Inhaber einer Ehrenamtskarte kostenfrei c) für Inhaberinnen und Inhaber einer Sportlerehrenamtskarte kostenfrei“
Der entsprechende Entwurf der Änderungssatzung ist als Anlage 2 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2016 2. Erste Änderung der Gebührensatzung zur Benutzung des Freibades Sehnde (Entwurf)
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