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Vorlage - 2017/0116
Beschlussvorschlag:a)Der Fachausschuss 2 empfiehlt auf Basis des beigefügten Raumprogramms eine Entwurfsplanung zum Ausbau der Grundschule Höver zur Ganztagsschule zu beauftragen. b)Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung auf Basis des beigefügten Raumprogramms eine Entwurfsplanung zum Ausbau der Grundschule Höver zur Ganztagsschule zu beauftragen.
Sachverhalt:Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 09.02.2017 hat die Stadt Sehnde ihr Einvernehmen zum Antrag der Schule auf Einführung der Ganztagsschule (GTS) in Höver zum Schuljahr 2017/2018 erteilt. Nach Auskunft der Landesschulbehörde ist mit einer Entscheidung über den Antrag im 2. Quartal dieses Jahres zu rechnen. Es fehlt noch die Zustimmung des Kultusministeriums.
Sowohl Schule als auch Schulträger gehen nach den bisherigen Gesprächen mit der Landesschulbehörde von einer Genehmigung aus, so dass im Mai das Anmeldeverfahren für die Ganztagsschule durchgeführt werden soll.
Ist-Zustand Der Ganztagsschulbetrieb muss in den jetzigen Räumlichkeiten beginnen und hiermit auch wenigstens im Schuljahr 2017 / 2018 auskommen. Die Grundschule (GS) verfügt aktuell über folgende Räumlichkeiten:
temporär:
Um den Ganztagsschulbetrieb durchzuführen und um ohnehin fehlende räumliche Defizite abzubauen sind zusätzliche Raumkapazitäten zu schaffen. Die notwendigen Räume sind als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Sie basieren einerseits auf dem Antrag der GS und dem Raumprogramm vom 25.03.2015 (Vorlage 2015/0178). Anhand des Standardraumprogrammes für Grundschulen der Landeshauptstadt Hannover Anlage 2 wurde die Erstplanung fortgeführt. Die zu Grunde gelegten Raumgrößen sind in Höver allerdings kleiner gewählt als in Hannover. Ferner wurde versucht in Räumen, die keine Dauernutzung haben, mehrere Funktionen zusammen zu fassen.
Grundannahmen bei den Planungen sind:
Bezüglich der Horträume bedeutet dies, dass zum Zeitpunkt der Übernahme in die schulische Nutzung (ca. 08/2019) der Hort anderweitig untergebracht werden muss. Im Schulgebäude und im Anbau sind in den Planungen hierfür keine Räumlichkeiten mehr vorgesehen.
Perspektive Aufgrund der Vorgaben und Anforderungen ergibt sich ein Raumbedarf von rund 527 m² Nutzfläche. Dazu sind rund 20 % Nebenflächen (Flure etc.) notwendig, so dass zusätzlich ca. 630 m² an Räumen und Nebenflächen zu schaffen sind. Dies ist ohnehin nur durch einen externen, zweigeschossigen Gebäudeteil auf dem Schulgrundstück zu lösen. Im Schulgebäude gibt es noch eine Dachgeschosswohnung mit rund 110 m² Grundfläche. Sollte die Wohnung künftig auch schulisch genutzt werden, sind auch hier Fragen des Brandschutzes zu klären, die bei einer Schulnutzung erfüllt sein müssen. Möglich wäre beispielsweise, wie in Rethmar, die Verwaltung dort unterzubringen. Inwieweit eine Hinzunahme zur Schule unter Auflösung des Mietverhältnisses sinnvoll ist, muss die Entwurfsplanung zeigen. Zu bedenken ist dabei, dass dieser Gebäudeteil unter Denkmalschutz steht.
Als nächster Schritt wäre ein Planungsauftrag zu vergeben, der eine Entwurfsplanung für die notwendigen baulichen Veränderungen liefert. Ziel ist die Stellung eines Bauantrages spätestens im 3. Quartal mit einer verlässlichen Kostenschätzung für den Haushalt 2018 f.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Ermittlung des Flächen und Raumbedarfs Standardraumprogramm für Grundschulen der Landeshauptstadt Hannover
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