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Vorlage - 2017/0117
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss 2 empfiehlt folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss fasst folgenden Beschluss:
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1) für den Grundschulstandort Ilten zum Schuljahr 2018/2019 die Schaffung eines weiteren Klassenraumes in mobiler Bauweise vorzubereiten, 2) eine Änderung der Schulbezirke für den Kernort Sehnde im Hinblick auf die in Planung befindlichen Baugebiete zu prüfen, 3) für den Grundschulstandort Astrid-Lindgren-Schule Gespräche mit der Grundstückseigentümerin für eine bauliche Erweiterung aufzunehmen.
Sachverhalt:Aufgrund der vorliegenden Zahlen aus der Meldestatistik der Stadt Sehnde ergeben sich die in Anlage 1 beigefügten Schülerzahlen an den 5 Grundschulen.
Auffällig in Bezug auf wachsende Schülerzahlen sind die Wilhelm Raabe Schule in Ilten und die Astrid Lindgren Schule in Sehnde. Eher rückläufig sind die Schülerzahlen im Bereich der GS Breite Straße.
Wilhelm-Raabe Schule : Im Schuljahr 2018 / 2019 werden voraussichtlich 61 Schülerinnen und Schüler in die 1. Klasse eingeschult werden. Dies bedeutet eine 3- Zügigkeit für das Schuljahr 2018/2019 und die 3 folgenden Schuljahre. Danach wird die Schule wieder 2-zügig sein. An der Schule stehen allerdings nur 8 Klassenräume zur Verfügung, so dass für diesen Zeitraum ein zusätzlicher Raum benötigt wird.
Durch die Einrichtung der Ganztagsschule in Höver könnte es zum kommenden Schuljahr zu Anmeldungen aus dem Schulbezirk der GS Ilten in der GTS in Höver kommen. Um weiterhin 2-zügig zu bleiben, müssten dies bei den jetzigen Anmeldezahlen wenigstens 9 Schülerinnen oder Schüler sein. Die Verwaltung geht davon aus, dass es daher bei den 3 ersten Klassen bleiben wird, so dass zum Schuljahr 2018 / 2019 ein weiterer Unterrichtsraum zur Verfügung gestellt werden muss. Aus Sicht der Verwaltung könnte dies durch eine weitere mobile Raumeinheit auf den jetzigen Horträumen erfolgen. Dieser Bereich ist bislang nicht vollständig zweigeschossig, so dass dort noch Kapazitäten vorhanden sind.
Astrid-Lindgren- Schule Im Schuljahr 2017/2018 werden voraussichtlich 54 Schülerinnen und Schüler in die 1. Klasse eingeschult werden. Außerdem ist zu erwarten, dass die Schule zum Schuljahr 2018/2019 erneut 3 erste Klassen aufnehmen muss, so dass dann 10 Klassen im Gebäude unterzubringen sind. Zum Schuljahr 2017/2018 kann die Unterbringung durch Auflösung der Schulbücherei erfolgen. Der Raum kann dann als Klassenraum genutzt werden. 2018/2019 ist dann ein weiterer Raum notwendig. Derzeit ist in zwei Räumen der Hort untergebracht. Da diese Räume für schulische Belange benötigt werden, ist eine anderweitige Schaffung von Horträumen notwendig. Dies könnte durch Anmietung erfolgen. Allerdings hat die jüngste Erfahrung gezeigt, dass es schwierig ist geeignete Liegenschaften zu finden, die dann auch noch den Anforderungen der Landesschulbehörde genügen.
Eine weitere Alternative wäre eine eigene bauliche Lösung für den Hortbereich zu schaffen, falls man sich im Rahmen der beginnenden Diskussion um die künftige Form von nachschulischer Betreuung für den Fortbestand von Horteinrichtungen entscheidet. Ein möglicher Standort könnte beispielsweise auf dem Schulgrundstück selbst sein. Hier sind noch Flächen vorhanden, die ursprünglich für den Bau einer Turnhalle vorgesehen waren. Da die Stadt Sehnde nicht Eigentümerin des Geländes ist, wäre dies zunächst mit der Eigentümerin zu besprechen.
Auswirkungen der Wohnbauentwicklung der Stadt Sehnde In der Anlage 2 sind die derzeit geplanten Baugebiete aufgeführt. Nach Abschluss der dortigen Bautätigkeit ist im Einfamilienhausbereich verstärkt mit Zuzug von jungen Familien mit Kindern zu rechnen. In den Bereichen, der dem Geschosswohnungsbereich dient, wird der Kinderanteil nicht so hoch angenommen. Eine verlässliche Aussage, welche Auswirkungen die Vermarktung der Baugebiete auf die Grundschulstandorte hat, lässt sich nicht treffen, da einige Faktoren noch unbekannt sind (Fertigstellung, wieviel Kinder in welchem Alter ziehen zu, etc.) Um die Auswirkungen abschätzen zu können, wurden folgende Annahmen zu Grunde gelegt:
Die Baugebiete in Bilm, Höver und Ilten lösen keinen Handlungsbedarf für die Grundschulen in Höver und Ilten aus. Die dort vorhandenen bzw. geplanten Kapazitäten werden ausreichen, um den Bedarf zu decken.
Die Zuzüge in das Baugebiet in Rethmar werden ebenfalls mit den dort in der Schule vorhandenen Kapazitäten abgebildet werden können.
Anders sieht die Situation in Sehnde aus. Die künftigen Baugebiete sind nach dem jetzigen Zuschnitt der Schulbezirke fast alle dem Einzugsbereich der Astrid-Lindgren Schule zugeordnet. Die eingangs beschriebene „Raumnot“ wird hierdurch noch verschärft. Die Auswirkungen sind in der Anlage 3 dargestellt.
Es ist davon auszugehen, dass die Schule in den nächsten Jahren durchgehend 10 Klassen beschulen wird. Daneben bewegen sich 2 Klassen an der Teilungsgrenze. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Prognose kann zum heutigen Zeitpunkt nicht verbindlich gesagt werden, ob nicht ab dem Schuljahr 2019/2020 eine durchgehende 3-Zügigkeit gegeben sein wird. Dies würde bedeuten, dass 12 Klassenräume benötigt werden. 10 Klassenräume sind vorhanden, von denen 2 als Horträume genutzt werden.
Um die Unterbringung der Kinder zu gewährleisten gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: 1) Wie eingangs beschrieben, ist eine anderweitige Unterbringung des Hortes zu schaffen. Die „eigene“ bauliche Lösung könnte dabei so gewählt werden, dass noch die zusätzlichen Klassenräume mit errichtet werden. 2) Die zusätzlichen Schülerzahlen sind durch Änderung der Schulbezirke für die Grundschulen in Sehnde anders aufzuteilen.
Die Verwaltung sollte daher mit der Prüfung beauftragt werden, ob durch geänderte Schulbezirke für den Ort Sehnde zum Schuljahr 2018/2019 eine bauliche Erweiterung verhindert werden kann. Parallel sind Gespräche mit der Infrastruktur Sehnde als Grundstückseigentümerin wegen einer baulichen Erweiterung auf dem Schulgelände zu führen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlage 1: Schülerzahlen nach Meldedaten Anlage 3: Kumulierte Schülerzahlen aus Meldedaten und Wohnbauentwicklung
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