Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0085-1-1
Beschlussvorschlag:Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Inhalt der Stellenbeschreibung zu und beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren für eine Ganztagsstelle einzuleiten
Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.03.2017 die Beratung über die Beschlussvorlage zur Stellenbeschreibung für eine hauptamtliche Gerätewartin/einen hauptamtlichen Gerätewart zur weiteren Beratung in den Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt verwiesen.
Zu den Hauptaufgaben der ehrenamtlichen Gerätewarte gehören z. B. die Wartung, Pflege und Überwachung der Fahrzeuge, hydraulischen Rettungsgeräte und Tragkraftspritzen. Hierbei handelt es sich um Aufgaben und Arbeiten, von denen der Erfolg der Feuerwehreinsätze in besonderem Maße abhängig ist und auch die Gesundheit der Feuerwehrmitglieder und u. U. auch der zu rettenden Personen abhängen kann.
Einige Aufgaben der Überprüfung von Ausrüstungsgegenständen obliegen auch der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Burgdorf und Ronnenberg. Allerdings sind diese wegen der normalen Arbeitszeit nur tagsüber besetzt, sodass die ehrenamtlichen Gerätewarte sich teilweise Urlaub genommen haben, um Termine bei der FTZ wahrnehmen zu können.
Um die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zu entlasten, hat der Rat im aktuellen Feuerwehrbedarfsplan die Errichtung mindestens einer Planstelle für eine hauptamtliche Gerätewartin/einen hauptamtlichen Gerätewart beschlossen.
Durch die Verwaltung ist eine Stellenbeschreibung erstellt worden, welche die ehrenamtlichen Gerätewarte bei ihren immer aufwendiger werdenden Tätigkeiten entlasten wird.
Die hauptamtliche Gerätewartin/der hauptamtliche Gerätewart soll insbesondere folgende Aufgaben übertragen bekommen:
- Wartung, Pflege und Instandsetzung von Feuerwehrfahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen - Mitwirkung bei der Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung sowie persönlicher Schutzausrüstung - Unterstützung des Stadtbrandmeisters und des Stadtausbildungsleiters - Unterstützung des ehrenamtlichen Stadtatemschutzbeauftragten und des ehrenamtlichen Leiters der Kleiderkammer - Unterstützung aller Freiwilligen Feuerwehren bei der Überprüfung von Funktion und Leistungsfähigkeit der Löschwasserentnahmestellen - Die Bearbeitung von Angelegenheiten des Katastrophenschutzes
Auf Empfehlung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung Ehrenamt in seiner Sitzung am 24.04.2017 wurde die lfd. Nummer 7 der Stellenbeschreibung gestrichen.
In der Anlage ist die aktualisierte Stellenbeschreibung sowie der Tätigkeitskatalog der Aufgaben der künftigen hauptamtlichen Gerätewartin/des künftigen hauptamtlichen Gerätewarts beigefügt.
In der Sitzung des Rates vom 03.03.2016 hat dieser beschlossen, eine im Haushaltsplan vorgesehene Stelle nach Entgeltgruppe 6 TVöD für eine hauptamtliche Gerätewartin/einen hauptamtlichen Gerätewart in eine Stelle nach Entgeltgruppe 9 auszuweisen. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Tätigkeiten dieser Stelle zu erarbeiten (BV2016/383).
Bei der Konzeptzusammenstellung wurde allerdings deutlich, dass das Aufgabenfeld einer Stelle nach der Entgeltgruppe 9 TVöD im Wesentlichen im Verwaltungsbereich liegt. Eine Entlastung der ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr hätte deshalb nur in sehr geringem Maße erfolgen können und würde den Erwartungen, die durch den Beschluss des Rates zum Feuerwehrbedarfsplan entstanden sind, nicht gerecht werden.
Beruhend auf diesen Überlegungen wird die Errichtung einer Stelle der Entgeltgruppe 6 TVöD an Stelle einer nach Entgeltgruppe 9 TVöD bewerteten Stelle für eine hauptamtliche Gerätewartin/einen hauptamtlichen Gerätewart vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|