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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0162
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt: Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig. Die Ämter der StellvertreterInnen sollen nicht wieder besetzt werden.
Sachverhalt:Als am 01.04.1990 das Niedersächsische Gesetz über gemeindliche Schiedsämter in Kraft trat, beschloss der Rat der Gemeinde Sehnde (DS Nr. 887), dass die bisherigen Schiedsmannsbezirke in der o. a. Form als Schiedsamtsbezirke bestehen bleiben. Jede Schiedsperson erhielt einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass, nach einhelligen Aussagen der drei Schiedspersonen der Stadt Sehnde, StellvertreterInnen nicht notwendig sind. Es hat sich gezeigt, dass die vertretende Schiedsperson nach einiger Zeit demotiviert ist, weil sie praktisch nie zum Zuge kommt. Sollte dies dennoch mal der Fall sein, ist sie oft nicht sicher in der Rechtsmaterie, da ihr die Anwendungsmöglichkeiten fehlen. Gemäß § 11 Abs.1 S.2 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz (NSchÄG) kann bei mehreren Schiedsämtern in der Gemeinde der Rat die Vertretung so regeln, dass Schiedspersonen sich gegenseitig vertreten. Alle Schiedspersonen äußerten den Wunsch auf gegenseitige Vertretung. Die Amtszeiten der Stellvertreter sind nunmehr abgelaufen und sollen nicht mehr neu besetzt werden. Stattdessen soll eine gegenseitige Vertretung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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