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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0178
Beschlussvorschlag:Beschluss Der Ortsrat Sehnde fasst folgenden Beschluss: Der Ortsrat Sehnde beschließt im Baugebiet „Maschwiese Süd“ die Planstraße A in _________________________ zu benennen oder der Bahnhofstraße zuzuordnen. Der Ortsrat Sehnde beschließt im Baugebiet „Maschwiese Süd“ die Planstraße C in _________________________ zu benennen oder der Lehrter Straße zuzuordnen.
Sachverhalt:Für die Vergabe von Hausnummern und Adressen sind die Straßen und Wege im Baugebiet „Maschwiese Süd“ zu benennen.
Begründung: Mit dem Baugebiet „Maschwiese Süd“ soll mit der Vermarktung begonnen werden. Um die Grundstücke einer Adresse zuordnen zu können, ist die Vergabe von Hausnummern und die Benennung der Straßen und Wege im Baugebiet erforderlich. Die Lage und der Verlauf der Straßen und Wege sind aus dem anliegenden Plan ersichtlich. Rechtliche Auswirkungen: Zur Gefahrenabwehr ist das schnelle Auffinden von Grundstücken und Gebäuden erforderlich. Hierzu bedarf es einer Benennung der Straßen und die Vergabe von Hausnummern um die Grundstücke und Gebäude einer Adresse zuzuordnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 352 „Maschwiese Süd“ mit Einzeichnung der Planstraßen A und C
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