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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0200
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu c) b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c)
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Verlegung der OD an der B 443 – Lehrter Straße- von der Station 359 auf Station 970 gemäß der Beschlussvorlage Nr. 2017/0200
Sachverhalt:Die Stadt Sehnde beabsichtigt in nördlicher Richtung auf der Westseite der B 443 im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 352 „Maschwiese Süd“ die bebaute Ortslage mit Wohnbebauungen zu erweitern. (siehe Anlage 1)
Die genannte Maßnahme soll innerhalb der geschlossenen Ortslage umgesetzt werden. Durch die jetzt geplante städtebauliche Entwicklung im Bebauungsplan 352 wird ein beidseitiger Verknüpfungsbereich zur Bundesstraße entlang der Lehrter Straße entstehen. Um hier auch straßenrechtlich eine entsprechende Anpassung zu erreichen, soll die Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze bei der Region Hannover beantragt werden. Durch die derzeitige Lage der OD würde die Bebauung außerhalb der OD liegen und damit den Regelungen des § 9 Fernstraßengesetz (FStrG) zur B 443 (Bauverbotszone) zuwiderlaufen. Durch die o.g. Entwicklung wäre die Festsetzung der OD vom heutigen Standort auf den Standort am Kreisverkehr Billerbachstraße in straßenrechtlicher Hinsicht gerechtfertigt und erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:B-Plan Nr. 352 ALK-Auszug , mit Lage der OD (Alt + geplant)
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