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Vorlage - 2017/0215
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0215 ausgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Analge 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0215 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Sachverhalt:Zuletzt hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 23.03.2017 mit der 43. Änderung des Flächennutzungsplans befasst und den Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 8. Juni 2017 gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB bekannt gemacht. Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 6. Juni bis einschließlich 30. Juni 2017 durchgeführt. Aus dieser Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Beteiligung nach § 4 (1) BauGB wurde mit Schreiben vom 3. Juli 2017 mit Frist bis zum 7. August durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen sind in der Anlage 2 dieser Beschlussvorlage mit einer Stellungnahme der Stadtverwaltung, wie die Eingaben berücksichtigt werden, und einem Beschlussvorschlag aufgeführt.
Zur Weiterführung des Verfahrens ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Hierzu ist der Entwurf der 43. Änderung mit Begründung inkl. Umweltbericht als Anlage 3 und 4 dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Rechtliche Auswirkungen: Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung ausgewertet werden. Alle Äußerungen mit Anregungen und Hinweisen, über die zu beschließen ist, sind in der Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage mit Wiedergabe der Schreiben und eine „Stellungnahme der Stadt“ zusammengestellt, wie die Äußerungen im Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden. Der Beschluss zu den Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Anlage 1: Liste der beteiligten Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange - Anlage 2: Eingaben aus der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB mit einer Stellungnahme der Stadtverwaltung und einem Beschlussvorschlag. - Anlage 3: Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans - Anlage 4: Entwurf der Begründung mit Umweltbericht zur 43. Änderung des Flächennutzungs-plans - Anlage 5: Artenschutzbeitrag - Zusammenfassung
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