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Vorlage - 2017/0216
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde und der Begründung mit Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde zuletzt in seiner Sitzung am 23. März 2017 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte parallel zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 12.06.2017 bis einschließlich 30.06.2017. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 03.07.2017 mit der Frist bis einschließlich 07.08.2017 zur Abgabe einer Stellungnahme. Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äußerungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 2 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Wiedergabe der Schreiben und eine „Stellungnahme der Stadt“, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt. Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen eingegangen.
Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage 3 beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften und die als Anlage 4 beigefügte Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB - Anlage 2: Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB - Anlage 3: Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften - Anlage 4: Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ inkl. Umweltbericht
Anmerkung: Weitere Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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