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Vorlage - 2017/0223  

Betreff: Änderung der Schulbezirkssatzung der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
19.10.2017 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales zurückgestellt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
02.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung der Schulbezirke ab SJ 2018/2019

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt die Änderung der Schulbezirkssatzung der Stadt Sehnde in der als Anlage beigefügten Form.

 

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 2017/0117 die voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen an den Grundschulen der Stadt Sehnde vorgestellt.

Hierbei war zu erkennen, dass es insbesondere in der Ortschaft Sehnde u.a. durch die Entwicklung einiger Baugebiete in den nächsten Jahren  zu Einflüssen bei den Schülerzahlen an der Astrid-Lindgren-Grundschule (ALGS) kommen wird. Hintergrund ist, dass ein Teil der Baugebiete im jetzigen Schulbezirk der Schule liegt, bzw. aufgrund der Nähe der Schule zuzuordnen ist. Gleichermaßen war festzustellen, dass die Schülerzahlen an der Grundschule Breite Straße rückläufig sind.

Der Verwaltungsausschuss hat die Verwaltung beauftragt eine Änderung er Schulbezirke für den Kernort Sehnde im Hinblick auf die in Planung befindlichen Baugebiete zu prüfen, um zunächst die vorhandenen Raumkapazitäten in den beiden Schulen besser zu nutzen.

Einheitlicher Schulbezirk:

§ 63 des Niedersächsischen Schulgesetzes eröffnet dem Schulträger die Möglichkeit für mehrere Schulen derselben Schulform, die sich an demselben Standort befinden einen gemeinsamen Schulbezirk festzulegen. Bisher haben sowohl die ALGS als auch die Grundschule Breite Straße eigene Schulbezirke.

Bei Bildung eines einheitlichen Schulbezirkes haben die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern die Wahl zwischen den Schulen für die ein gemeinsamer Schulbezirk festgelegt worden ist. Dies würde zunächst eine Freiheit des Elternwillens bei der Schulwahl bedeuten.

Aus Sicht der Schule ist dies aber auch mit gewissen Nachteilen bzw. Schwierigkeiten verbunden. Zum einen legen beide Schulen Wert auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Schülerschaft, die bei den jetzigen Schulbezirken als gewahrt gesehen wird. Des Weiteren ist vor der Einschulung die Sprachstandsfeststellung durchzuführen. In diesem Verfahren stellen sich alle potentiellen Erstklässler an „ihren“ Schulen vor. Die Feststellung wird bereits durch Mitarbeiter/innen der späteren Schule durchgeführt. Bei freier Schulanwahl könnte das Kind später an einer anderen Schule angemeldet werden.

Um eine Entlastung der ALGS zu erreichen, wäre daher bei einer verstärkten Anwahl noch ggf. eine Reglementierung auszusprechen, um den gewünschten Entlastungseffekt zu erzielen. Dies würde zusätzlichen Aufwand bedeuten und zu Unmut bei den betroffenen Familien führen.

Beide Schulen haben daher aus pädagogischer Sicht ein Interesse am Festhalten an den eigenen Schulbezirken.

Veränderung der bestehenden Schulbezirke:

Der Schulbezirk der ALGS ist in § 2 Ziffer 6 der Schulbezirkssatzung der Stadt Sehnde beschrieben. Er umfasst die Ortschaft Wassel, „Klein Bolzum“ und Teile der Ortschaft Sehnde Der Schulbezirk der Grundschule Breite Straße (§ 2 Ziffer 7) umfasst die Ortschaften Bolzum, Gretenberg, Klein Lobke, Müllingen, Wehmingen und Wirringen, sowie den Teil von Sehnde, der nicht der ALGS zugeordnet ist.

Vor rund 10 Jahren war die gleiche Situation vorhanden, nur dass damals die Grundschule Breite Straße zu entlasten war. Seinerzeit wurden die Ortschaft Wassel und das Gebiet von Klein Bolzum dem Schulbezirk der ALGS zugeordnet.

Aufgrund der räumlichen Nähe sollten die künftigen Straßen der Baugebiete „Kleines Öhr“, „Maschwiese Süd“ dem Schulbezirk der ALGS zugeordnet werden. Die Baugebiete „Vor dem Bahnhof“, „Keramische Hütte“ und „Südtorfeld“ wären dem Schulbezirk der GS Breite Straße  zuzuschlagen.

Bezüglich der Ortschaft Wassel und dem Bereich von „Klein Bolzum“ ergeben sich in den nächsten Jahren folgende Einschulungszahlen:

 

SJ 2018/19

SJ 2019/20

SJ 2020/21

SJ 2021/22

SJ 2022/23

Wassel

8

5

8

7

8

„Klein Bolzum“

14

7

7

11

8

Summe

22

12

15

18

16

 

In der nachfolgenden Tabelle ist aufgeführt, welche Auswirkung eine Änderung des Schulbezirks  bezüglich der Ortschaft Wassel und „Klein Bolzum“ auf die beiden Grundschulen hätte. Hierbei sind auch die bereits in der Vorlage 2017/0117 prognostizierten zusätzlichen Schülerzahlen aus den  Baugebieten berücksichtigt:

Die Verwaltung schlägt daher vor sowohl die Ortschaft Wassel, als auch das Gebiet von „Klein Bolzum“ ab dem Schuljahr 2018/2019 dem Schulbezirk der GS Breite Straße zuzuschlagen. Dadurch könnten dauerhaft für die nächsten Jahre nur zwei Klassen an der ALGS eingeschult werden. Es bestünde auch noch Spielraum, falls der Zuwachs aus den Baugebieten pro Jahrgang mehr als 5 Kinder beträgt.

Für Geschwisterkinder sind Einzelfalllösungen möglich, wenn dies seitens der Elternschaft gewünscht wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Änderung der Schulbezirkssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung der Schulbezirke ab SJ 2018/2019 (54 KB)    
Stammbaum:
2017/0223   Änderung der Schulbezirkssatzung der Stadt Sehnde   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2017/0223-1   Änderung der Schulbezirkssatzung der Stadt Sehnde   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage