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Vorlage - 2017/0235  

Betreff: Investitionskostenzuschüsse 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
08.11.2017 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anträge Investitonskostenzuschüsse 2017

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss beschließt, den nachstehend aufgeführten Vereinen Zuschüsse entsprechend der Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde“ die verfügbaren Mittel aus dem Haushalt 2017 zu gewähren.

 

Antragsteller

Art der Investition

Höhe der
Investition

max. Höhe
des
Zuschusses;
gem.
Richtlinie

Schützengesellschaft von 1914 Bolzum e.V.

Neuanschaffung Luftgewehr

2.104,70 €

420,94 €

Schützengesellschaft Höver von 1912 e.V.

Neunanschaffung Luftpistole, Schießjacken und Lichtpunktpistole

3.127,00 €

625,40 €

Schützenverein Müllingen e.V.

Neuanschaffung Luftgewehr

1.095,12 €

219,02 €

Schützenverein Ilten von 1906 e.V.

Erstellung Notausgang, Arbeiten KK-Schießstand, Sportgeräte

21.110,69 €

4.222,14 €

Schützenverein Rethmar von 1924 e.V.

Sanierung KK-Stand

1.030,76 €

206,15 €

Spiel und Sport v. 1920 e.V. Sehnde

Anschaffung Batting Cage

1.899,00 €

379,80 €

Männerturnverein Ilten e.V.

Frühjahrsinstandsetzung Tennisplätze

1.431,53

500,00 €

TV Eintracht Sehnde von 1894 e.V.

Frühjahrsinstandsetzung Tennisplätze

1.350,11 €

500,00 €

Gesamt:

 

33.148,91

7.073,45 €

HSM e.V.

Hallenbau

70.000,00

5.000,00

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 5 Nr. 1 der Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde in der Fassung vom 18.11.2010 können den sporttreibenden Vereinen des Stadtgebietes Zuschüsse bis zu einer Höhe von 20% der Aufwendungen für getätige Investitionen gewährt werden. Der höchstmögliche Zuschuss ist auf 5.000,00 € begrenzt.

 

Laut § 5 Nr. 2 der Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde in der Fassung vom 18.11.2010  wird für Maßnahmen auf Tennisplätzen ein pauschaler Zuschuss von 500,00 € gewährt.

 

Voraussetzung für eine Zuschussgewährung ist, dass die Gesamtkosten des Vorhabens 1.000,00 € übersteigen.

 

Im Haushaltsjahr 2017 ist ein Betrag i. H. v. 13.000,00 € veranschlagt, die für die Vergabe von Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung stehen.

Hiervon sind bereits 1.000,00 € für die Frühjahrsinstandsetzungen der Tennisplätze verplant. Somit stehen noch 12.000,00 € zur Verfügung.

 

Die nachfolgend aufgeführten Vereine haben Anträge auf Bezuschussung ihrer Maßnahmen gestellt:

 

Die Schützengesellschaft von 1914 Bolzum e.V. hat ein Luftgewehr für 2.104,70 € angeschafft.

 

Eine Luftpistole, neue Schützenjacken und eine Lichtpunktpistole hat die Schützengesellschaft Höver von 1912 e.V. für 3.127,00 € angeschafft.

 

Auch der Schützenverein Müllingen e.V. hat ein Luftgewehr neu angeschafft. Hierfür sind Kosten i.H.v. 1.095,12 € entstanden.

 

Dem Schützenverein Ilten von 1906 e.V. sind Kosten i.H.v. 21.110,69 € entstanden. Sie haben einen Notausgang für den alten Luftgewehrstand erstellt sowie Arbeiten am bestehenden Kleinkaliberschießstand vorgenommen. Außerdem wurden Schießjacken und Luftgewehre gekauft.

 

Der Schützenverein Rethmar von 1924 e.V.  hat sein Kleinkaliberschießstand für 1.030,76 € saniert.

 

Die Baseballsparte des Vereins Spiel und Sport v. 1920 e.V. Sehnde hat ein Schlagkäfig (Batting Cage) für 1.899,00 € angeschafft.

 

Die Tennissparte des TV Eintracht Sehnde von 1894 e.V.  und des Männerturnvereins Ilten e.V. haben eine Frühjahrsinstandsetzung der Tennisplätze vorgenommen und kriegen einen Zuschuss jeweils i.H.v. 500,00 € gewährt.

 

Für die Beteiligung an Investitionen des Hannoverschen Straßenbahnmuseums (HSM) sind Mittel i. H. v. 5.000,00 € vorgesehen. Bei der Vergabe der Mittel wird die “Richtlinie zur Förderung von Investitionen der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde” in der Fassung vom 18.11.2010 analog angewendet. Dem HSM könnten demnach Zuschüsse bis zur Höhe von 20% der Aufwendungen für getätigte Investitionen gewährt werden, soweit die Untergrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird. Der höchstmögliche Zuschuss ist auf 5.000,00 Euro begrenzt.

 

Das Hannoversche Straßenbahnmuseum plant einen neuen Hallenbau. Die Kosten werden auf über 70.000,00 € geschätzt. Somit ist die maximale Höhe des Zuschusses von 5.000,00 € erreicht.

 

Die entsprechenden Anträge bzw. Belege sind als Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

18.000,00 €

12.073,45 €

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anträge Investitonskostenzuschüsse 2017 (4427 KB)