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Vorlage - 2017/0233-1
Beschlussvorschlag:Die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird beschlossen.
Sachverhalt:Bei dem Entwurf der 1. Änderungssatzung (Anlage zur Vorlage Nr. 233) war übersehen worden, dass in § 9 Abs. 3 das Verfahren für den Fall des Nichterscheinens der Druckmedien geregelt ist. Da künftig im Marktspiegel nur ein Hinweis auf die Bekanntmachung im Internet erfolgen soll, könnte auf die Regelung ganz verzichtet werden. Spezialgesetzliche Regelungen könnten allerdings eine umfassendere Veröffentlichung erfordern. Deshalb sollte „Sehnder Anzeiger“ in „Marktspiegel“ geändert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
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