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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0238
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b). b) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, den Antrag der AfD-Fraktion nicht zu beraten.
Sachverhalt:In §§ 76, 85 und 94 sind die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses, des Bürgermeisters und der Ortsräte geregelt. Zur Vorbereitung der Beschlüsse hat der Rat Fachausschüsse gebildet.Die Vergaben der Baugrundstücke in Sehnde "Kleines Öhr" und "Bergfeld" sind noch nicht abgeschlossen. Erkenntnisse, die dabei gewonnen werden, werden erfasst und bei zukünftigen Vorschlägen zur Bauplatzvergabe berücksichtigt. In den Beratungen der dann zuständigen Ortsräte, des Fachausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates besteht ausreichend Möglichkeit, die Argumente abzuwägen. Der Einschaltung einer weiteren Arbeitsgruppe bedarf es dazu nicht. Zudem sind generelle Regelungen, die für alle Ortsteile und Baugebiete gleichermaßen gelten, nicht zielführend, da die Größe jedes Baugebietes, die Möglichkeiten der Bebauung und die Situation jedes Ortsteils unterschiedlich sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag Kriterien Bauplatzvergabe
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