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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0240
Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen. b) Der Rat beschließt die Annahme der nachfolgend aufgeführten Spenden: - 4.000,00 € Geldspende vom Förderverein der Ortsfeuerwehr Rethmar für die äußerliche Beschriftung des Feuerwehrhauses Rethmar. - 2.349,90 € Sachspende des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Sehnde in Form eines Hubwagens zum Bewegen von Lasten aus dem Hochregal sowie eine Tragehilfe für die Wärmebildkamera für die Ortsfeuerwehr Sehnde.
Sachverhalt:
Gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet die Vertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten.
Nach § 26 der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (GemHKVO) hat der Rat beschlossen, dass die Zuständigkeit über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen von einem Wert mehr als 100,-- € bis zu 2.000,-- € auf den Verwaltungsausschuss übertragen wird. Bis zu einem Wert von 100,-- € entscheidet der Bürgermeister.
Der Stadt Sehnde werden folgende Spenden angeboten:
- 4.000,00 € Geldspende vom Förderverein der Ortsfeuerwehr Rethmar für die äußerliche Beschriftung des Feuerwehrhauses Rethmar - 2.349,90 € Sachspende des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Sehnde in Form eines Hubwagens zum Bewegen von Lasten aus dem Hochregal sowie eine Tragehilfe für die Wärmebildkamera für die Ortsfeuerwehr Sehnde
Die Annahme dieser Spenden ist auf Grund der Höhe vom Rat zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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