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Vorlage - 2017/0246
Beschlussvorschlag:Herr Max Digwa wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2024 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rethmar ernannt.
Sachverhalt:Der amtierende Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rethmar, Herr Diethelm Huch, hat mit Schreiben vom 2. November 2017 seinen Rücktritt vom Amt zum Ablauf des 31. März 2018 erklärt. Von daher ist ein neuer Ortsbrandmeister zum 1. April 2018 zu ernennen. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Rethmar hat am 10. November 2017 Herrn Max Digwa gem. § 20 Abs. 6 für die Ernennung zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Gem. § 20 Abs. 4 S. 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung-FWVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Digwa erfüllt. Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung keine Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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