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Vorlage - 2017/0251  

Betreff: Einziehung von Teilflächen der Straße "Im Stiegfeld" in Sehnde, Ortsteil Höver gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
-Absicht der Einziehung-

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Höver Vorberatung
28.11.2017 
Sitzung des Ortsrates Höver ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
05.12.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
ImStiegfeldTeileinziehgNEU II

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Höver empfiehlt der Beschluß zu d)

b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu d)

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)

d) Der Rat  beschließt: Es ist beabsichtigt, Teilflächen des Flurstückes 176/140 der Flur 1 Gemarkung Höver, derzeitig Verkehrsflächen der Straße „Im Stiegfeld“ zur Größe von insgesamt ca. 146 m², gem. § 8 NStrG einzuziehen.

Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.

 

 


Sachverhalt:

Die vom Straßenflurstück 176/140 nach Osten abzweigenden Teilflächen  waren ursprünglich als Zuwegung zu den anliegenden Grundstücken vorgesehen. Diese Funktion einer öffentlichen Verkehrsfläche erfüllen diese Stichwege seit langem nicht mehr. Teilweise bereits mit Bewuchs versehen, werden diese Flächen im v.g. Sinne nicht mehr genutzt.

Der Eigentümer der Flurstücke 175/29 und 175/37 wie auch der Eigentümer des Grundstückes 176/84 haben Interesse am Erwerb dieser Flächen zur Größe von

ca. 62,2m² und ca. 83,7m² (siehe Anlage)bekundet.

Die Flächen sind hierzu vorab entsprechend § 8 NStrG einzuziehen.                          

 

Die weitere Überprüfung ergab, dass die genannten Teilflächen für den Verkehr entbehrlich sind.

 

Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher bekannt zu machen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

ALK-Auszug

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ImStiegfeldTeileinziehgNEU II (825 KB)    
Stammbaum:
2017/0251   Einziehung von Teilflächen der Straße "Im Stiegfeld" in Sehnde, Ortsteil Höver gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Absicht der Einziehung-   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2017/0251-1   Einziehung von Teilflächen der Straße "Im Stiegfeld" in Sehnde, Ortsteil Höver gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Einziehungsbeschluss-   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage