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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0251
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Höver empfiehlt der Beschluß zu d) b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu d) c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) d) Der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt, Teilflächen des Flurstückes 176/140 der Flur 1 Gemarkung Höver, derzeitig Verkehrsflächen der Straße „Im Stiegfeld“ zur Größe von insgesamt ca. 146 m², gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.
Sachverhalt:Die vom Straßenflurstück 176/140 nach Osten abzweigenden Teilflächen waren ursprünglich als Zuwegung zu den anliegenden Grundstücken vorgesehen. Diese Funktion einer öffentlichen Verkehrsfläche erfüllen diese Stichwege seit langem nicht mehr. Teilweise bereits mit Bewuchs versehen, werden diese Flächen im v.g. Sinne nicht mehr genutzt. Der Eigentümer der Flurstücke 175/29 und 175/37 wie auch der Eigentümer des Grundstückes 176/84 haben Interesse am Erwerb dieser Flächen zur Größe von ca. 62,2m² und ca. 83,7m² (siehe Anlage)bekundet. Die Flächen sind hierzu vorab entsprechend § 8 NStrG einzuziehen.
Die weitere Überprüfung ergab, dass die genannten Teilflächen für den Verkehr entbehrlich sind.
Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK-Auszug
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