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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0183-1
Beschlussvorschlag:Den Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke I, II und III wird ab dem 1.1.2018 eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 120 € gezahlt. Die Höhe der Aufwandsentschädigung soll an die Entwicklung der Sitzungsgelder der Ratsmitglieder gekoppelt werden.
Sachverhalt:Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt hat in seiner Sitzung am 23.11.2017 einstimmig beschlossen, folgende Empfehlung auszusprechen: Die Pauschale für die Entschädigung der Schiedspersonen soll abweichend von der ursprünglichen Beschlussvorlage ab dem 1.1.2018 auf 120 € jährlich erhöht werden. Dieses entspricht als auf den Monat umgelegter Betrag (=10 €) der Hälfte des Sitzungsgeldes der Ratsmitglieder für eine Sitzung (=20 €).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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