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Vorlage - 2018/0292
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1, 2) BauGB und der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 (1, 2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 802 „Stiegfeld II“, Stadt Sehnde, Ortsteil Höver wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0292 ausgeführt, zugestimmt. Die ausgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0292 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“ als Satzung und die Begründung dazu sowie die 19. Berichtigung des Flächennutzungsplans. .
Sachverhalt:Zum Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“, Ortsteil Höver, Stadt Sehnde ist nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben der Satzungsbeschluss zu fassen. Begründung: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“ hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 11.12.2017 befasst. Er hat dem Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“ hat vom 22.12.2017 bis einschließlich 26.01.2018 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.12.2017 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Die Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 BauGB sind mit einer Stellung und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 2 aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse dieser Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu den Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“ wird gemäß § 13a BauGB, Bebauungspläne der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt über die 19. Berichtigung. Die 19. Berichtigung des Flächennutzungsplans ist Anlage zur Begründung. .
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Gesamtliste der beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden 2. Abwägungsvorschläge und Anregungen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit, die im Rahmen der Beteiligung eingegangen sind 3. Entwurf zum Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 802 „Stiegfeld II“, OT Höver, Stadt Sehnde 4. Begründung zum Entwurf zum Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 802 „Stiegfeld II“, OT Höver, Stadt Sehnde 5. 19. Berichtigung Flächennutzungsplan
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