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Vorlage - 2018/0274-2
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen. b) 1. Der Rat beschließt die Gesellschaftsverträge der Eigengesellschaften Stadtwerke Sehnde GmbH und Infrastruktur Sehnde GmbH in den der Beschlussvorlage Nr. 2018/0274-2 beigefügten Fassungen. 2. Der Rat behält sich vor, alle Weisungen an die Vertreterinnen und Vertreter in den Gesellschaftsversammlungen der Stadtwerke Sehnde GmbH und der Infrastruktur GmbH zu beschließen.
Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.02.2018 die Inhalte der neuen Gesellschaftsverträge diskutiert, eine Beschlussempfehlung jedoch vertagt.
Zunächst soll eine Gegenüberstellung der geänderten und angepassten Inhalte sowie Formulierungen der neuen Gesellschaftsverträge zu den bisher gültigen Verträgen, also eine Synopse, zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin soll in § 8 Abs. 1 der beiden Verträge verdeutlicht werden, dass auch Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden können, die nicht Mitglieder des Rates sind.
Darüber hinaus sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen, ob eine Übertragung des Stimmrechts des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin in den Aufsichtsräten ausgeschlossen werden kann.
Diese Prüfung hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Entsprechend der Regelungen des § 138 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 9 Abs. 6 der neuen Gesellschaftsverträge hat der Bürgermeister das grundsätzliche Recht, sich im jeweiligen Aufsichtsrat vertreten zu lassen. Ob von dieser Vertretung bzw. Übertragung des Stimmrechts Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Bürgermeister. Allerdings muss die Vertreterin/der Vertreter eine Beschäftige oder ein Beschäftigter der Stadt Sehnde sein.
Entsprechend der Ausführungen der Kommunalaufsicht zu dieser Thematik wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abweichende Regelungen für den Bürgermeister gegenüber den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern auf Grundlage des § 138 NKomVG für nicht zulässig erachtet werden.
Die geforderte Formulierung zur Besetzung der Aufsichtsräte wurde in den §§ 8 der beiden Verträge aufgenommen.
Eine Synopse der neuen zu den bisherigen Verträgen, sowie die überarbeiteten Gesellschaftsverträge sind dieser zweiten Nachtrags-Beschlussvorlage beigefügt.
Die Kosten der Änderungen dieser Gesellschaftsverträge trägt die jeweilige Gesellschaft.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Synopse zum Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Sehnde GmbH - Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Sehnde GmbH - Synopse zum Gesellschaftsvertrag Infrastruktur Sehnde GmbH - Gesellschaftsvertrag Infrastruktur Sehnde GmbH
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