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Vorlage - 2018/0308
Beschlussvorschlag:
a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen b) Der Verwaltungsausschuss stimmt der Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns zu. Eine Entscheidung über die Förderung dem Grunde und der Höhe nach, ist erst im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2019 möglich.
Sachverhalt:
Bereits 2017 hat die Kirchengemeinde auf die notwendige Sanierung der zwischen dem Kirchengrundstück der ev. Kirche und der Grundschule Breite Str. 48 befindlichen, historischen Grenzmauer aus Natursteinen hingewiesen. An der ca. 70 m langen und 1,25 m hohen Mauer sind im oberen Bereich mehrfach Natursteine ausgebrochen bzw. fehlen. Ebenso gibt es Mauerwerksrisse die beseitigt werden müssen. Ein Teil der Beschädigungen dürfte auch von der Schulhofnutzung durch Kinder bzw. Jugendliche her rühren.
Die Kirchengemeinde Sehnde als Eigentümer dieser Grenzmauer, hat bereits im Mai 2015 das Amt für Bau- und Kunstpflege in Celle kontaktiert. Ein daraufhin erstelltes Gutachten wurde der Stadt Sehnde im November 2017 vorgelegt. Die Sanierungskosten für die Mauer belaufen sich demnach auf rund 120.000 €.
Laut Auskunft der Kirchengemeinde Sehnde (Frau Golenia/Herr Pastor Büttner) im November 2017 stehen für das Haushaltsjahr 2018 insgesamt 40.000,- € zur Verfügung. Seitens der Kirchengemeinde wurde daher mit Antrag vom 05.03.2018 um Kostenbeteiligung der der Stadt gebeten.
Bei der Mauer handelt es sich um eine denkmalgeschützte Anlage. Seitens der Stadt wurde darauf hingewiesen, dass zunächst im Rahmen der ZILE-Richtlinie ein Antrag aus dem Bereich „Kulturerbe“ gestellt werden sollte. Antragsstichdatum war hier der 31.01. Der Antrag wurde durch die Kirchengemeinde fristgerecht beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser gestellt. Eine Entscheidung wird für Ende Mai erwartet.
Unter Einbeziehung der möglichen Landesförderung von 40 % der zuwendungsfähigen Kosten und der kirchlichen Eigenmittel verbleibt eine Finanzierungslücke von derzeit 32.000 €, die sich die Kirchengemeinde von der Stadt Sehnde erhofft.
Seitens der Verwaltung wurde die Kirchengemeinde gebeten einen weiteren Förderantrag bei der Region Hannover zu stellen. Die Region hat zum 01.01.2018 einen „Regionalen Kofinanzierungsfonds“ (REKO) eingeführt, um notwendige kommunale Kofinanzierungen für investive Maßnahmen zu unterstützen. Auch dieser Antrag wurde fristgerecht zum 31.03. bei der Region gestellt. Mit einer Entscheidung ist frühestens voraussichtlich im Juni zu rechnen. Seitens der Region würde im Idealfall eine Bezuschussung in Höhe des erwarteten Kommunalen Anteils (32.000 €) erfolgen.
Bei einer Bezuschussung durch die Stadt würde es sich um eine freiwillige Leistung handeln. Förderrichtlinien etc. aus denen sich ein Finanzierungsanspruch ergibt, sind nicht gegeben. Andererseits würde durch die Gewährung der sonstigen Fördermittel (EU, Region) eine notwendige Maßnahme ermöglicht werden, die die Kirchengemeinde aus eigenen Mitteln nicht umsetzen könnte.
Aus Sicht der Verwaltung sollte daher gegenüber der Kirchengemeinde zunächst der vorzeitige Maßnahmenbeginn ausgesprochen werden. Hieraus ergibt sich noch kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Über den Anspruch und die Höhe kann letztendlich erst abschließend beraten werden, wenn auch die Region Hannover über den Kofinanzierungsantrag entschieden hat.
Die endgültige Entscheidung sollte spätestens im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 erfolgen. Sobald die Entscheidung der Region vorliegt, wird hierüber berichtet.
Dem Ortsrat Sehnde wird der Antrag in seiner nächsten Sitzung am 22.05. vorgelegt, so dass er vor der endgültigen Entscheidung hierüber beraten kann.
Finanzielle Auswirkungen:
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