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Vorlage - 2018/0310
Beschlussvorschlag:Herr Gustav Heineke und Herr Sepehr Sardar Amiri werden als Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss gewählt
Sachverhalt:Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind für die Dauer von fünf Geschäftsjahren aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die Schöffen und die Hilfsschöffen für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten sowie für die Landgerichte zu wählen.
Dazu tritt beim Amtsgericht jedes fünfte Jahr ein Ausschuss (Schöffenwahlausschuss) zusammen, der aus dem Richter am Amtsgericht als Vorsitzender, einem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer besteht.
Die Vertrauenspersonen sind aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks zu wählen. Für den Bezirk des Amtsgerichts Lehrte, der mehrere Teile des unteren Verwaltungsbezirks Region Hannover (die Städte Lehrte und Sehnde) umfasst, ist die Verteilung der zu wählenden Vertrauenspersonen auf diese von der zuständigen obersten Landesbehörde (Nds. Ministerium für Inneres und Sport) mit Erlass vom 25. September 2017 bestimmt worden. Danach sind vom Rat der Stadt Sehnde zwei Vertrauenspersonen zu wählen. Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder erforderlich.
Dem Amtsgericht sind die gewählten Vertrauenspersonen bis zum 1. Juli 2018 zu benennen.
Die Fraktionen wurden mit Schreiben vom 27. Februar 2018 um die Benennung von Vorschlägen gebeten.
Ein Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz ist beigefügt. Die §§ 32-35 GVG finden auch auf die Vertrauenspersonen Anwendung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug GVG
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