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Vorlage - 2018/0312
Beschlussvorschlag:Herr Carsten Böttger wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Mai 2018 bis zum 30. April 2024 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Evern ernannt.
Sachverhalt:Das Ehrenbeamtenverhältnis von Herrn Böttger als stellvertretender Ortsbrandmeister endet am 30. April 2018 durch Zeitablauf. Der stellvertretende Ortsbrandmeister ist daher neu zu ernennen
Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Evern hat am 9. Februar 2018 Herrn Böttger erneut zur Ernennung vorgeschlagen.
Gem. § 20 Abs. 4 Satz 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der stellvertretende Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die nach § 8 der der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung – FwVo-) geforderten Voraussetzungen für die Übertragung der Funktion werden von Herrn Böttger erfüllt.
Der Regionsbrandmeister stimmt der erneuten Ernennung zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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