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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2018/0369
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Vergabe von Grundstücken zur Bebauung mit Einfamilienhäusern in Form von Einzel- und Doppelhäusern in kommunalen Wohngebieten nach folgenden Bewerbergruppen und Quoten:
Weitere Kriterien und Voraussetzungen zur Vergabe sind den Sachverhaltserläuterungen sowie dem Vorschlag der Verwaltung zu entnehmen
Sachverhalt:Nachdem nunmehr alle Baugrundstücke in Bilm „Vor den Bilmer Mühlen“ und fast alle Grundstücke im Neubaugebiet „Kleines Öhr“ in Sehnde und der Erweiterung des Baugebietes in Rethmar „Bergfeld“ veräußert wurden, sollen die Vergabekriterien evaluiert werden.
Es wurden Vergabekriterien festgelegt, um der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken nachzukommen. Folgende Kriterien wurden für die Vergabe der Grundstücke im Neubaugebiet „Kleines Öhr“ festgelegt, hiervon unwesentlich abweichend auch für die Erweiterung des Baugebietes „Bergfeld“, und entsprechend „bepunktet“:
Der Rat hat in Bezug auf die Beschlussvorlage 2016/0033 vom 18.11.2016 beschlossen, die Baugrundstücke im Neubaugebiet „Kleines Öhr“ in Sehnde (55 Grundstücke) nach nachfolgenden Kriterien zu veräußern:
- 3 Punkte für Familien mit einem minderjährigen, im Haushalt lebenden Kind - Jeweils 1 Punkt für jedes weitere Kind - 1 Punkt für Personen, die ihren Arbeitsplatz in Sehnde haben (max. 2 Punkte pro Haushalt) - 1 Punkt für Personen mit Schwerbehinderung - 5 Punkte für Haushalte, die noch kein Wohneigentum besitzen (bzw. 3 Punkte, Baugebiet Erweiterung Bergfeld)
Die Zuteilung der Grundstücke erfolgte erstrangig nach der Höchstpunktzahl. Sollte der Bewerber/ die Bewerberin mit der Höchstpunktzahl von seiner/ ihrer Kaufabsicht zurücktreten, „rückte“ der Bewerber/ die Bewerberin mit der nächst niedrigeren Punktzahl an dessen/ deren Stelle u.s.w.. Sollte das Wahlgrundstück 1 bereits an einen Bewerber/ eine Bewerberin mit einer höheren Punktzahl vergeben sein, bekam der Bewerber/ die Bewerberin die Alternative 1 zugesprochen. Bei gleicher Punktzahl und Grundstückswahl entschied das Los. Da jede „Punktebene“ einzeln abgearbeitet werden musste und immer nur die exakte Anzahl an Bewerbern zu Grundstücken angeschrieben werden konnte, kam es zu langwierigen Verfahren. Die Vergabe der Grundstücke im Baugebiet „Kleines Öhr“ ist noch immer nicht abgeschlossen.
In den Grundstückskaufverträgen wurde neben einer Bauverpflichtung auch eine Regelung aufgenommen, nach der die Grundstücke und die darauf zu erstellenden Gebäude für die ersten 5 Jahre nach Erwerb selbst zu nutzen sind. Hiermit kann bei dem derzeit hohen Bedarf nach selbst genutztem Wohneigentum vermieden werden, dass die erstellten Gebäude zu hohen Preisen vermietet werden und/oder Personen an Grundstücke gelangen, die bereits Immobilien besitzen und das neu zu erwerbende Grundstück/Objekt lediglich als Kapitalanlage nutzen wollen. Von dieser Regelung kann jedoch nur unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise bei berufsbedingten Umzügen etc., abgewichen werden (Prüfung der Verwaltung im Einzelfall). Zudem wurde ein Rückkaufsrecht zu Gunsten der Stadt Sehnde vereinbart, sollte der Bewerber/ die Bewerberin im Bewerberverfahren unrichtige Angaben gemacht haben.
Die nachfolgenden Problematiken sind während der Umsetzung und Anwendung der festgelegten Vergabekriterien festgestellt worden:
Weitere Anregungen zur Festlegung neuer Vergabekriterien:
Nach Rücksprache mit einigen anderen Kommunen sind auch diese von den Vergabekriterien bzw. der Bepunktung in der genannten Form abgewichen bzw. werden bei zukünftigen Vergaben abweichend vorgehen. Nachfolgend einige Beispiele anderer Kommunen:
Beispiel 1 - Quotenregelung Es werden gleich viele Grundstücke jeweils an:
vergeben. Sprich bei 60 Grundstücken werden 20 Grundstücke an Familien, 20 Grundstücke an Ortsansässige und 20 Grundstücke an andere Bewerber vergeben. Diese werden per Los ausgewählt. Sollten Bewerber der ersten Kategorie ebenfalls ortsansässig sein, werden diese ebenfalls bei der Verlosung der Quotenerfüllung nach Kategorie 2 berücksichtigt. In Kategorie 3 werden alle Bewerber berücksichtigt. Keine Veräußerung/Vermietung innerhalb der ersten 5 Jahre nach Fertigstellung des Wohnhauses. Bei vertragswidrigem Verhalten ist die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,- bisher vereinbart. Dieser Betrag soll zukünftig auf einen 5-stelligen Betrag erhöht werden.
Beispiel 2 – Reihenfolge Es werden alle BewerberInnen, die sich bereits auf der Interessentenliste vermerkt haben, angeschrieben und um Rückmeldung, ob noch Interesse besteht, gebeten. Erfolgt gar keine Rückmeldung, erfolgt die Löschung aller Daten des Interessenten/der Interessentin. Erfolgt eine Rückmeldung, wird der Bewerber/die Bewerberin anhand des Eingangs seines/ihres Bauinteressentenbogens einkategorisiert. Sprich, er/sie bekommt einen Platz zugewiesen. Anhand dieser Reihenfolge erfolgt die Vergabe. Zudem werden ausschließlich Selbstnutzer berücksichtigt und vertraglich verpflichtet.
Beispiel 3 – Gruppen
50% der Baugrundstücke gehen an Familien mit Kindern, die ortsansässig sind. Die Bewerber/innen, die in Gruppe 1 nicht ausgelost worden sind, werden mit in die Verlosung der Gruppe 2 genommen. In Gruppe 2 erfolgt die Verlosung frei. Sprich alle sonstigen Bewerber/innen einschließlich der zuvor nicht berücksichtigten/ausgelosten Bewerber/innen aus Gruppe 1 werden berücksichtigt. Bewerbungen von Kaufinteressenten/innen, die in der Zeit ab dem 01.01.2006 bereits ein Wohnbaugrundstück von der Stadt zur Eigennutzung erworben haben, werden nicht berücksichtigt.
Die Verwaltung der Stadt Sehnde schlägt vor, die Vergabe von Einzel- und Doppelhaus-grundstücken nach folgenden Bewerbergruppen und Quoten vorzunehmen:
Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung ist die mit der Bewerbung abzugebende schriftliche Verpflichtung, dass - auf dem Grundstück das Bauvorhaben innerhalb von 2 Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrages bezugsfertig hergestellt ist und - dass das Grundstück und das Gebäude für die Dauer von mindestens 5 Jahren ausschließlich der eigenen Nutzung dienen. Bei Doppelhäusern muss die/der Erwerber/in eine Wohneinheit selbst beziehen.
- Bauinteressenten/innen, die in den letzten 5 Jahren von der Stadt bereits ein Grundstück für die Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern erworben haben, können nicht mehr an einer Grundstücksvergabe teilnehmen. Dies gilt auch, wenn ein Partner in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft in dem Zeitraum ein Grundstück erworben und noch im Besitz hat. - Der Zuschlag für mehr als ein Grundstück ist ausgeschlossen
Die Stadt Sehnde behält sich ein Wiederkaufsrecht oder das Recht vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des Grundstückspreises zu verlangen, wenn - der/die Käufer/in den Kaufpreis nicht rechtzeitig oder unvollständig leistet - der/die Käufer/in binnen der 5 Jahres Frist, ohne Zustimmung der Stadt Sehnde das Grundstück veräußert oder vermietet und/oder - der/die Käufer/in unrichtige Angaben während der Bewerbungsphase gemacht hat.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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