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Vorlage - 2018/0381
Beschlussvorschlag:Herr Jürgen Hanne wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2024 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Haimar ernannt.
Sachverhalt:Die Amtszeit von Herrn Hanne als Ortsbrandmeister endet am 31. Dezember 2018 durch Zeitablauf. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Haimar hat Herrn Hanne am 5. Januar 2018 gem. § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) erneut für die Ernennung zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Gem. § 20 Abs. 4 S. 3 NBrandSchG beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung – FWVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Hanne erfüllt. Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen gegen die erneute Ernennung keine Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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