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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2018/0428
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat beschließt, für das Haushaltsjahr 2019 den Zuwendungsbetrag für die Flüchtlingshilfe Sehnde e.V. von bisher 50.000 € pro Jahr auf 70.000 € zu erhöhen und den zusätzlichen Betrag in Höhe von 20.000 € in die Haushaltsplanung mit aufzunehmen.
Sachverhalt:Die Flüchtlingshilfe Sehnde e.V. (nachfolgend als Flüchtlingshilfe bezeichnet) erhält seit 2016 eine jährliche Zuwendung in Höhe von 50.000 €. Die Flüchtlingshilfe hat nunmehr einen Antrag auf Erhöhung dieser Zuwendung auf 70.000 € pro Jahr gestellt. Derzeit leben 336 Geflüchtete, die seit 01.01.2015 zugezogen sind, in Sehnde. Die Flüchtlingshilfe leistet einen wertvollen Beitrag zur Integration dieser geflüchteten Menschen und stellt eine sinnvolle Ergänzung zur hauptamtlichen Flüchtlingssozialarbeit dar.
Für die Arbeit wurden fünf Ziele zu folgenden Punkten vereinbart:
Wie diese Ziele für den Zuwendungszeitraum vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018 durch die Flüchtlingshilfe umgesetzt wurden, ist in anliegendem Tätigkeitsbericht dargestellt. Der Kassenwart der Flüchtlingshilfe hat anliegende Budgetaufstellung für die Förderperiode 2019/2020 sowie die Ausgaben Stand 22.10.2018 als Ergänzung zu dem Antrag eingereicht.
Außerdem hat er folgendes erläutert: „In den Abrechnungsperioden 2016/2017 und 2017/2018 betrugen die Zuwendungen jeweils 50.000 €. Die Erhöhung gegenüber den Vorperioden ergeben sich im Wesentlichen durch folgende Abweichungen bei den Personalkosten:
2016/2017 war ein „Rumpfgeschäftsjahr“, da die Auszahlung der Zuwendung erst im Dezember 2016 und die Einstellung der hauptamtlichen Kraft erst im Januar 2017 erfolgte. Dadurch war sogar eine Rückzahlung nicht ausgeschöpfter Mittel der Zuwendung in Höhe von mehr als 6000€ möglich.
2017/2018 erfolgte dann eine Stundenreduzierung der hauptamtlichen Mitarbeiterin erst durch die Aufnahme eines Studiums und dann durch Mutterschaft. Der Versuch den Stundenausfall durch Einstellung einer Teilzeitkraft und später durch eine Mutterschaftsvertretung war nur teilweise möglich. Um die Ziele trotzdem zu erreichen, war in dieser Periode ein massiver zeitaufwändiger ehrenamtlicher Einsatz insbesondere unserer Vorsitzenden notwendig.
Die Zuwendung der Stadt wurde in dieser Abrechnungsperiode trotz des reduzierten hauptamtlichen Personaleinsatzes mehr als ausgeschöpft. Die entstehende Deckungslücke konnte durch Spenden, Förder- und Eigenmittel abgedeckt werden.“
Als Ergänzung zu den Ausführungen der Flüchtlingshilfe ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Stelle der hauptamtlichen Koordinatorin derzeit nicht besetzt ist. Ein Stellenbesetzungsverfahren wird derzeit von der Flüchtlingshilfe durchgeführt.
Die Erhöhung der Zuwendung sollte unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Flüchtlingshilfe eine weitere Zielvereinbarung mit der Stadt Sehnde hinsichtlich der Förderung durch Dritte abschließt. Im ersten Schritt sollte die Flüchtlingshilfe recherchieren, welche Fördermöglichkeiten derzeit für Aktivitäten im Themenbereich Migration bestehen. Als Muster kann hierzu die anliegende Tabelle (Quelle: Website der Stadt Lehrte) dienen. Im zweiten Schritt sollte dann durch die Flüchtlingshilfe geklärt werden, welche dieser Finanzierungsmöglichkeiten für welche Projekte bzw. die Tätigkeiten des Vereins genutzt werden können. Soweit sich eine Fördermöglichkeit ergibt, sollten hierfür im dritten Schritt durch die Flüchtlingshilfe entsprechende Anträge gestellt werden. Ggf. ist zu prüfen, ob die Zuwendung der Stadt Sehnde zu reduzieren ist, wenn eine Förderung durch Dritte tatsächlich erfolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Tätigkeitsbericht der Flüchtlingshilfe Sehnde e.V. 01.10.2017 bis 30.09.2018 Kosten Flüchtlingshilfe Sehnde 2019-2020 Ausgaben GJ – 2017-2018 Stand 22.10.2018 Muster: Finanzierung von Aktivitäten im Themenbereich Migration (Quelle. www.lehrte.de)
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