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Vorlage - 2019/0457
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Ortsrat Müllingen-Wirringen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: e) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: f) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: g) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: h) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: i) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: j) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: k) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: l) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2018/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Sachverhalt:Zuletzt hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 22.07.2015 mit der 40. Änderung des Flächennutzungsplans befasst und den Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 6. August 2015 gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB bekannt gemacht. Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 10. August bis einschließlich 27. August 2015 durchgeführt. Die Beteiligung nach § 4 (1) BauGB wurde mit Schreiben vom 13. Januar 2016 mit Frist bis zum 19. Februar 2016 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen aus den Beteiligungen sind in der Anlage 2 dieser Beschlussvorlage mit einer Abwägung/Beschlussempfehlung, wie die Eingaben berücksichtigt werden, aufgeführt.
Zur Weiterführung des Verfahrens ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Hierzu ist der Entwurf der 40. Änderung mit Begründung inkl. Umweltbericht als Anlage 3 und 4 dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Rechtliche Auswirkungen: Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung ausgewertet werden. Alle Äußerungen mit Anregungen und Hinweisen, über die zu beschließen ist, sind in der Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage mit Wiedergabe der Schreiben und eine Abwägung/Beschlussempfehlung zusammengestellt, wie die Äußerungen im Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden. Der Beschluss zu den Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht.
Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2016 der Region Hannover ist am 10.08.2017 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft getreten. Die Bauleitpläne der Kommunen in der Region Hannover unterliegen der Anpassungspflicht gem. § 1 (4) BauGB. ln diesem Zusammenhang weist die Region Hannover darauf hin, dass eine der Konzentrationsflächenplanung des neuen Regionalen Raumordnungsprogramms widersprechende Konzentrationsflächenplanung auf Ebene der Flächennutzungsplanung, zu deren Unwirksamkeit führt. Dies ergibt sich aus dem Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den Regelungen des § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB.
Im RROP 2016 der Region Hannover werden die Flächen Lehrte/ Sehnde – Sehnde Nord, Sehnde Hohenfels (Wirringer Berg) und Sehnde- Dolgen/ Evern als Vorranggebiet für die Windenergienutzung dargestellt. Die Errichtung von raumbedeutsamen Windkraftanlagen ist nur in den festgelegten „Vorrangstandorten für Windenergiegewinnung“ zulässig (Ausschluss-wirkung). Die 40. Flächennutzungsplanänderung ist an die Ziele der Raumordnung angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
40. Änderung des Flächennutzungsplans: Anlage 1: Liste der Beteiligten nach § 4 (1) BauGB Anlage 2: Abwägungsprotokoll Anlage 3: Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans (Planzeichnung mit textlicher Darstellung und Hinweisen) Anlage 4: Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans
Anmerkung: Das überarbeitete Standortkonzept „Windenergie“ ist auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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