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Vorlage - 2019/0458
Beschlussvorschlag:Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“ ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Der Rat der Stadt Sehnde hat am 22.06.2016 eine Veränderungssperre für den Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 beschlossen. Die Satzung zur Veränderungssperre, die am 03.08.2016 im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover bekanntgemacht worden ist, wurde im August 2018 um ein Jahr verlängert und läuft somit noch bis August 2019.
Begründung: Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 19.12.2013 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 6.01.2014 bis einschließlich 31.01.2014. Aus der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen eingegangen. Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wurde auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“ ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen. Im Rahmen der Ausarbeitung des Entwurfs hat sich der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“ im Gegensatz zum Aufstellungsbeschluss geändert. Die Grundstücke im Norden an der Peiner Straße (B 65) wurden aus dem Änderungsbereich herausgenommen. Aufgrund der Vorbelastung durch die B 65 sollen in diesem Bereich Vergnügungsstätten zulässig bleiben. Eine Spielhalle ist hier bereits vorhanden. Der neue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“.
Gegenstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“ und die Begründung dazu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“ mit Begründung
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