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Vorlage - 2019/0460
Beschlussvorschlag:Herr Karsten Herbing wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Juni 2019 bis zum 31. Mai 2025 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Wehmingen ernannt.
Sachverhalt:Die Amtszeit des amtierenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Wehmingen, Herrn Gerhard Fischer endet am 31. Mai 2019 durch Zeitablauf. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Wehmingen hat am 12. Januar 2019 Herrn Karsten Herbing gem. § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) für die Ernennung zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Gem. § 20 Abs. 3 S. 4 NBrandSchG beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von 6 Jahren zu berufen. Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung-FWVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Herbing erfüllt. Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen keine Bedenken gegen die Ernennung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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