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Vorlage - 2019/0469
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsss zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:In den Jahren 2003 bis 2009 wurden von der Stadt Sehnde Darlehensbürgschaften für Investitionen der Stadtwerke Sehnde GmbH für die Bereiche der Abwasserbeseitigung und der Trinkwasserversorgung übernommen. Dies hatte zur Folge, dass die Stadtwerke die Kredite zu den wesentlich günstigeren Kommunalkreditkonditionen aufnehmen konnten, was sich entsprechend positiv auf die Höhe der Abwassergebühren und Trinkwasserentgelte ausgewirkt hat.
Diese Praxis musste im Jahr 2010 aufgegeben werden, da diese Ausreichung der Kommunalbürgschaften nicht mehr mit dem EU-Beihilferecht vereinbar war. Zwischenzeitlich wurde das EU-Beihilferecht dahingehend angepasst, dass die Stadt Sehnde unter bestimmten Voraussetzungen wieder Kommunalbürgschaften zugunsten der Stadtwerke Sehnde GmbH ausreichen kann.
Die EU-Kommission nennt folgende Voraussetzungen zur Ausgestaltung einer beihilfefreien Bürgschaft:
• Der Kreditnehmer muss ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen sein. • Die Bürgschaft muss für einen bestimmten Kredit übernommen werden. • Die Bürgschaft muss eine feste Laufzeit und einen fixen Höchstbetrag aufweisen. • Es darf maximal eine Ausfallhaftung von 80 % des Kreditbetrags vereinbart werden. • Die Kreditnehmerin muss an den Bürgen ein marktübliches Bürgschaftsentgelt zahlen.
Diese Kriterien sind erfüllt bzw. sollen durch eine noch abzuschließende Bürgschaftserklärung vereinbart werden. In dieser Vereinbarung soll beispielsweise geregelt werden, dass 50 % des Zinsvorteils auf Grund der Kommunalkreditkonditionen als sogenannte Avalprovision von der Stadtwerke GmbH an die Stadt gezahlt wird. Unter diesen Voraussetzungen kann nach rechtlicher Überprüfung die Stadt Sehnde Kommunalbürgschaften zugunsten der Stadtwerke Sehnde GmbH ausreichen.
Gemäß des Entsorgungsvertrages für die öffentliche Abwasserbeseitigung zwischen der Stadt und der Stadtwerke GmbH werden die Baumaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung durch die Stadtwerke durchgeführt und damit auch die erforderlichen Darlehen aufgenommen. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke sieht für das Wirtschaftsjahr 2019 Darlehensaufnahmen in Höhe von insgesamt 4.490.000 € vor, wovon ein Betrag in Höhe von 3.500.000 € für Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung vorgesehen ist. Für die in diesem Jahr anstehenden Baumaßnahmen soll voraussichtlich dieser Betrag von bis zu 3.500.000 € aufgenommen werden.
Im Bereich des Trinkwasserbereiches sieht der Wirtschaftsplan eine Kreditaufnahme von 990.000 € vor. Für die in diesem Jahr anstehenden Baumaßnahmen soll ebenfalls dieser Betrag von voraussichtlich bis zu 990.000 € aufgenommen werden.
Damit die Stadtwerke diese Kreditmarktmittel zu Kommunalkonditionen aufnehmen können, ist die Übernahme von Kommunalbürgschaften in Höhe von jeweils 80 % der Kreditsumme gegenüber dem jeweiligen Darlehensgeber durch die Stadt Sehnde erforderlich. Dies würde für den Abwasserbereich einen Bürgschaftsbetrag von 2.800.000 € und für den Trinkwasserbereich 792.000 € ausmachen.
Da sich die zinsgünstigen Darlehensaufnahmen auf die Gebührenbedarfsberechnung und damit auch auf die Höhe der zu erhebenden Abwassergebühr positiv auswirken, wird vorgeschlagen, die entsprechende Bürgschaftserklärung abzugeben. Gleiches gilt auch für die Höhe der Entgelte für das Trinkwasser.
Neben den Vorschriften zum EU-Beihilferecht bedürfen die Bürgschaftsübernahmen gemäß § 121 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auch der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Entsprechende Anträge würden an das Team Kommunalaufsicht der Region Hannover gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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