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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2019/0484
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse zu c) zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse zu c) zu fassen: c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Fußgänger und Radfahrer werden täglich im Straßenverkehr von abbiegenden Lkw gefährdet. Immer wieder kommt es dabei zu schrecklichen Unfällen. Grund hierfür ist der tote Winkel. Das ist der Bereich neben dem Fahrzeug, der trotz Außenspiegel nicht eingesehen werden kann. Der Außenspiegel zeigt längst nicht alles, was an der Seite des Fahrzeugs passiert. Abbiegeassistenten warnen Lkw- oder Busfahrer, wenn beim Abbiegen Passanten gefährdet würden. Dafür werden Kameras, Ultraschall, Radar- oder Infrarotsensoren zur Erfassung von Menschen oder Objekten im toten Winkel des Fahrzeuges angebracht. Aktiviert werden solche Abbiegeassistenzsysteme über die Aktivierung des rechten Blinkers oder das langsamere Fahren, als im Abbiegeassistenzsystem voreingestellt. Eine Warnung vor Hindernissen erfolgt für den Fahrer optisch und akustisch. Bei der Beschaffung von neuen Fahrzeugen über 3,5 t für die Stadt Sehnde werden solche Abbiegeassistenten bereits mit ausgeschrieben und werksseitig ausgeliefert. Um jedoch die Gefährdung von Kindern und Passanten zu minimieren und die Sicherheit unserer städtischen Fahrer*innen zu erhöhen, schlägt die Verwaltung vor, alle städtischen Fahrzeuge über 3,5 t mit einem entsprechenden Abbiegeassistenzsystem nachzurüsten. Die Beschaffung und der Einbau belaufen sich pro Fahrzeug auf ca. 3.500,00 €, so dass für die Nachrüstung aller 25 städtischer Fahrzeuge (21 Feuerwehrfahrzeuge und 4 Fahrzeuge des Baubetriebshofes) über 3,5 t eine Gesamtsumme von 87.500,00 € als Aufwand überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden soll. Die Deckung soll als überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Zuge der Gesamtdeckung in der Jahresrechnung 2019 aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklagen erfolgen, soweit nicht im laufenden Haushaltsjahr 2019 eine Deckung aus Mehrerträgen oder Minderaufwendungen erfolgen kann. Eine solche Deckung ist zu Beginn dieses Haushaltsjahres noch nicht absehbar, zumal die entsprechende Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2019 derzeit noch nicht vorliegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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