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Vorlage - 2019/0462-1
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsauschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen. b) Der Rat beauftragt die Verwaltung auf Basis des vorgelegten Nutzungskonzeptes die Grunderwerbsverhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben fortzuführen und die Liegenschaft zu erwerben.
Sachverhalt:Die Verwaltung hat dem Rat in seiner Sitzung am 31.01.2019 ein mögliches Nutzungskonzept zur Nutzung des ehemaligen Bundessortenamtes in Rethmar, nach Ankauf der Liegenschaft, vorgestellt. Diese erste Nutzungsidee wird nachfolgend weiter vertieft.
Auf dem 9.770 m² großen Grundstück des ehemaligen Bundessortenamtes in Rethmar sind insgesamt 4 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsarten und Größe errichtet.
- Haus 1 – Verwaltungsgebäude, Bj. 1952, ca. 780 m² - Haus 2 – Wirtschaftsgebäude/ Sozialräume, Bj. 1953, ca. 520 m², teilw. nicht ausgebaut - Haus 3 – Wirtschaftsgebäude/ Besprechung/ Wohnungen, Bj.1954, ca. 420 m² - Mehrzweckhalle, Bj. 1989, ca. 2.800 m²
Zudem sind 30 Pkw-Stellplätze, 4 Garagen und 1 Fahrradunterstand auf dem Gelände untergebracht.
Aktuell wird die Liegenschaft für die Integration von Geflüchteten genutzt. So befindet sich die Fahrradwerkstatt seit 2016 in 2 Garagen im Haus 2. Zwei Jahre später wurde eine weitere Garage für eine Holzwerkstatt zur Verfügung gestellt. Im Februar 2017 hat der Verein Flüchtlingshilfe-Sehnde e.V. seine Räume auf 137 m² im Erdgeschoss des Hauses 3 bezogen. Ebenfalls in Nutzung sind die beiden im Haus 3 untergebrachten Wohnungen. Es ist beabsichtigt die bereits vorhandenen Nutzungen im ehemaligen Bundessortenamt zu belassen.
Haus 3 Künftig soll in Haus 3 im Erdgeschoss und Obergeschoss ein Beratungsstützpunkt entstehen, in dem das bereits vorhandene Beratungsangebot von Flüchtlingshilfe Sehnde e.V. und Diakonie durch die städtische Flüchtlingssozialarbeit sowie durch weitere Träger (z.B. nach § 17 Abs. II SGB II) ergänzt wird (siehe hierzu auch BV 2019/0472).Die Wohnräume im Obergeschoss des Hauses 3 sollen bei Bedarf geflüchteten Frauen und Familien (maximal 10 Personen) zur Verfügung stehen. Im Haus 3 sind 2 Wohnungen untergebracht. Die Wohnung im Obergeschoss wird ebenfalls für die Flüchtlingsunterbringung genutzt. Die Wohnung im Erdgeschoss ist an eine Privatperson unbefristet vermietet. Der Mietvertrag wird bei Erwerb übernommen und weiter geführt.
Haus 2 Die im Haus 2 ausgebauten, ehemaligen Sozialräume sollen als Wohnräume für männliche Asylsuchende genutzt werden. So lange es die Flüchtlingszahlen zulassen, sollen die Zimmer jeweils mit nur einer Person belegt werden. Ursprünglich geplant und von der Bauaufsicht genehmigt ist in dem Haus eine Unterbringung von bis zu 18 Personen. Zusätzlich ist dem Haus eine Ausbaureserve im Obergeschoss vorhanden, in dem nach entsprechend notwendigen Umbauarbeiten weitere Zimmer für ca. 16 Personen zur Verfügung gestellt werden könnten. Die dafür aufzuwendenden Mittel sind bisher noch nicht kalkuliert.
Haus 1 Im Haus 1 mit ca. 780 m² ist die Unterbringung einer Kita vorgesehen, um den Bedarf aus dem geplanten angrenzenden Wohngebiet, aber auch aus dem restlichen Stadtgebiet, abzudecken. Es können insgesamt 4 Gruppen (2x Kitagruppen/ 2x Krippengruppen) eingerichtet werden. So wäre denkbar, dass die im Keller befindliche ehemalige Kantine als Bewegungsraum für die Kita genutzt wird. Ebenfalls im Kellergeschoss könnten Räume für die Schulsozialarbeit (Schulverweigerung – Die 2. Chance) untergebracht werden. Für dieses Projekt werden ein Büro für 2 Sozialarbeiter/Innen, eine Küche / Kochgelegenheit, sowie ein Gruppenraum für 10 – 15 Personen benötigt. Die im Keller befindliche Küche könnte weiterhin als solche genutzt werden. Die verbleibenden Räume im Kellergeschoss können als Lager- und Technikräume für die Kita genutzt werden. Jeweils im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss wird je eine Kita- und eine Krippengruppe untergebracht. Zusätzlich ist Platz für z.B. das Büro im 1. Obergeschoss und für den Personalraum im Erdgeschoss. Alle Etagen könnten durch den Einbau eines Aufzuges im Treppenaufgang barrierefrei erreicht werden. Die Umnutzung des Gebäudes wäre mit umfangreichen Umbauarbeiten verbunden. Der technische und finanzielle Aufwand ist dabei noch nicht betrachtet. Als Außengelände für die Kita soll die vorhandene Grünfläche, östlich angrenzend an das Haus 1, ggfs. unter Auflösung einiger Stellplätze, dienen. Es werden mindestens 960 m² benötigt.
Mehrzweckhalle In dem teilweise beheizbaren Gebäude waren eine Werkstatt, eine Arbeitsgrube, eine Waschhalle, Kühlzellen, Aufzüge, Büro-, Arbeits- und Lagerräume untergebracht. Zukünftig wäre im nördlichen Teil des Gebäudes die Unterbringung der Sehnder Tafel vom Civitan Club im Erdgeschoss und der Stöberkiste mit Herz (AWO Kleiderkammer) im Obergeschoss denkbar. Beiden Nutzern stehen aktuell 155 m² bzw. 200 m² auf dem ehemaligen Avacongelände zur Verfügung. Mit dem angestrebten Verkauf des Avacongeländes müsste beiden Nutzern eine Nutzungsalternative angeboten werden. Die Barrierefreiheit ist durch den Betrieb einer der vorhandenen Aufzüge gewährleistet. Hierfür wären einige Nachrüstungsarbeiten notwendig, damit dieser wieder als Personenaufzug genutzt werden darf. Auch eine alternative Unterbringung des Stadtarchivs (Büro und Lagerfläche) wäre in dem Gebäude denkbar. Insgesamt könnten damit ca. 500 m² der Mehrzweckhalle für soziale Zwecke und max. 450 m² für das Stadtarchiv genutzt werden. Die nicht benötigte Gebäudefläche der Mehrzweckhalle (voraussichtlich mindestens 1.400 m² soll abgerissen werden. Der somit frei gewordene Grundstücksteil von ca. 1.600 m² soll dann für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Eine gewerbliche Nutzung des Gebäudes ggfs. mit Schwerlastverkehr ist schwierig, da die Tore und auch die Unterzüge im Gebäude eine maximale Durchfahrtshöhe von 3,50 m aufweisen.
Durch das Festlegen auf bestimmte Nutzungsarten in der Liegenschaft kommt es gemäß Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018) zu Kaufpreisreduzierungen. Je neu geschaffener Sozialwohnung im Geschosswohnungsbau ist eine Verbilligung von 25.000 € möglich. Bei mehreren verbilligten Nutzungen können die jeweils möglichen Verbilligungen der jeweiligen Teilkaufpreise der entsprechenden Flächen nebeneinander gewährt werden. Die bisherige Kappungsgrenze entfällt, daher ist eine Verbilligung maximal bis zu Höhe des Kaufpreises möglich. In welchem Maß sich der Kaufpreis tatsächlich durch die o.g. Nutzungsarten reduziert wird sich erst im Zuge der weiteren Verhandlungen mit der BImA ergeben. Der maximale Kaufpreis beträgt laut vorliegendem Wertermittlungsgutachten der BImA 1.355.000 € zzgl. Grunderwerbsnebenkosten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- VerbR 2019 - Belegung Flächen_Objekte
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