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Vorlage - 2019/0488
Beschlussvorschlag:Herr Martin Koch wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Mai 2019 bis zum 30. April 2025 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bilm ernannt.
Sachverhalt:Die Amtszeit des amtierenden stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Bilm endet am 30. April 2019 durch Zeitablauf. Von daher ist zum 1. Mai 2019 ein neuer stellvertretender Ortsbrandmeister zu ernennen. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Bilm hat am 9. Februar 2019 Herrn Martin Koch gem. § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) erneut zu Ernennung vorgeschlagen. Gem. § 20 Abs. 3 S. 4 NBrandSchG beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der stellvertretende Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von 6 Jahren zu berufen. Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FWVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Koch erfüllt. Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen gegen die erneute Ernennung keine Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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