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Vorlage - 2019/0494
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen. b) Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss: Der Beschluss der Aufwandsspaltung gemäß § 7 Ziff. 9 ABS zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge wird in folgendem Ortsteil, den nachfolgenden Straßen und für folgende Teileinrichtungen gefasst:
Sehnde, Straßenbeleuchtung: „Kanalstraße“, „Birkenweg“, „Lindenweg“
Sachverhalt:Die Verwaltung schlägt den Ausspruch der Aufwandsspaltung für die im o. g. Beschlussvorschlag genannten Teileinrichtungen im Ortsteil Sehnde, als Voraussetzung der Beitragserhebung vor.
Begründung:
Der Teilausbau hinsichtlich der (LED-) Beleuchtung wurde in den Straßen „Birkenweg“ sowie „Lindenweg“ im Ortsteil Sehnde im Jahr 2018 abgeschlossen. Gleichzeitig wurden in diesen Straßen auch die alten Holzmasten gegen neue Stahlmasten ersetzt.
Im Zuge dieser Maßnahme sind auch die Holzmasten in der angrenzenden Kanalstraße erneuert worden. Die Erneuerung der (LED-)Beleuchtung in der Kanalstraße war nicht vorzunehmen, da diese bereits 2013 erfolgt ist und im Jahr 2015 abgerechnet wurde.
Auf Grund der Straßenausbaubeitragssatzung vom 20.12.2001 in der Fassung vom 28.09.2018 besteht die Möglichkeit, die Beitragspflicht nach Beendigung der Teilmaßnahmen und dem Ausspruch der Aufwandspaltung entstehen zu lassen. Da ein weiterer Ausbau der o. g. Straßen derzeit nicht vorgesehen ist, sollte im vorliegenden Fall die Möglichkeit der Teilabrechnung genutzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK-Auszüge
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