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Vorlage - 2019/0509
Beschlussvorschlag:Die Stadt Sehnde nimmt zur ersten Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Region Hannover 2016 (RROP 2016) zur Anpassung an das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) 2017 wie folg Stellung: Die Festlegung für den OT Ilten als „ Standort mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung“ im Rahmen der 1. Änderung des RROP 2016 wird begrüßt. Um die Erreichbarkeitsverhältnisse mittels ÖPNV für den OT Höver, wie von der Regionalplanung erläutert, sicherzustellen, ist in der künftigen Nahverkehrsplanung der Region Hannover eine Erweiterung des Busnetzes als Verbindung zwischen Höver und Ahlten unbedingt vorzusehen. Die nachrichtlichen Übernahmen zur Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Hahnenkamp“ und zur Aufnahme einer Querungshilfe Q8 im Bockmerholz im Zuge des Biotopverbundes werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:Das Regionale Raumordnungsprogramm Region Hannover 2016 ist am 10. August 2017 in Kraft getreten. Verschiedene konkurrierende Raumnutzungsansprüche wie z.B. Siedlungsentwicklung, Verkehrsinfrastruktur, Rohstoffgewinnung aber auch der Schutz von Natur und Landschaft sind miteinander abgestimmt worden. Das am 06.10.2017 in Kraft getretene Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) 2017 machte eine erneute Abstimmung nötig, die zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms führen soll. Mit Schreiben vom 07.01.2019 hat die Region Hannover die Stadt Sehnde beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 04.03.2019 aufgefordert. Diese Frist wurde zwischenzeitig bis zum 08.04.2019 verlängert.
Begründung: Nach § 5 Abs. 3 Satz 3 NROG sind Regionale Raumordnungsprogramme bei Änderungen und einer Neuaufstellung des Landes-Raumordnungsprogramms unverzüglich anzupassen. Die erforderlichen Anpassungen des RROP 2016, das Stadtgebiet Sehnde betreffend, sind nachstehend aufgeführt: - Standorte mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung / Nahversorgungsschwerpunkte - Festlegung von Vorranggebieten Biotopverbund Die sich aus den oben genannten Anforderungen des LROP 2017 ergebenden Änderungen der Festlegungen des RROP 2016 sind in die zeichnerische Darstellung des RROP 2016 integriert worden. Die jeweiligen Änderungen sind aus den nachfolgenden Ausschnitten der Erläuterungskarten ersichtlich. Nahversorgung: Bereits im RROP 2005 hat die Region Hannover Nahversorgungsschwerpunkte festgelegt. Diese bewährte Praxis wurde auch im RROP-Entwurf 2016 weitergeführt. Unter der Voraussetzung, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe ausschließlich der Sicherung der Nahversorgung dienen, sollten diese nicht nur in den Zentralen Orten, sondern auch in den im RROP-Entwurf 2016 festgelegten „Nahversorgungsschwerpunkten“ zulässig sein. Damit sollte sowohl die Möglichkeit eröffnet werden, vorhandene Lebensmittelmärkte über die Schwelle der Großflächigkeit (über 800 m² Verkaufsfläche) hinaus erweitern zu können als auch in den „Nahversorgungsschwerpunkten“ die Nahversorgungsfunktion durch eine Neuansiedlungen eines Lebensmittelmarktes mit mehr als 800 m² zu erfüllen. Der Forderung der Region Hannover, im LROP eine Ermächtigungsgrundlage zur Festlegung von Nahversorgungsstandorten – im Sinne einer flächendeckenden qualitätsvollen Nahversorgung raumordnerisch zu ermöglichen – aufzunehmen, ist die Landesplanung nun nachgekommen. Damit besteht auch wieder die Möglichkeit, für das nordwestliche Stadtgebiet Sehnde im OT Ilten eine entsprechende Darstellung als „ Standort mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung“ in das RROP im Rahmen der 1. Änderung aufzunehmen. Dies entspricht der Aussage des RROP 2005 und wird von der Stadt Sehnde als Bestandteil ihrer eigenen Zielsetzung begrüßt. So besteht die Möglichkeit auch außerhalb des zentralen Versorgungskerns in diesem siedlungsstarken Bereich eine angemessene Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs für die Bevölkerung zulassen zu können.
Übersicht/Nahversorgung Zu den herausgehobenen Einzelhandelsstandorten heißt es in der Erläuterung zur 1. Änderung des RROP: „Mit diesem Instrument sollen die Erreichbarkeitsverhältnisse so gesichert und weiterentwickelt werden, dass die Wege und Distanzen, die von der Bevölkerung zur Deckung des periodischen Bedarfs (insbesondere Lebensmittel und Drogerieartikel) aufgewendet werden müssen, möglichst kurz sind. Eine gute Erreichbarkeit aufgrund relativ kurzer Wege und guter ÖPNV-Anbindung der Versorgungseinrichtungen des Einzelhandels, die i. d. R. mehrfach in der Woche aufgesucht werden, ist ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Raumentwicklung.“ Betrachtet man die Einzugsbereiche der vorgesehenen Einzelhandelsstandorte in Ahlten und Ilten, fällt auf, dass die Versorgung des Ortsteiles Höver aus raumordnerischer Sicht über Ahlten abgedeckt werden soll. Die oben erwähnte gute ÖPNV-Verbindung zwischen Höver und Ahlten wurde allerdings mit Streichung der Linie 274 vor einigen Jahren durch die Region Hannover, als Träger des ÖPNV, erst verschlechtert. Die hier nun getroffene Aussage zur Erreichbarkeit des Einzelhandels zur Deckung des täglichen Bedarfs unterstützt die Forderung der Stadt Sehnde, eine möglichst kurzfristige Verbesserung der ÖPNV-Verbindung zwischen Höver und Ahlten zu schaffen bzw. wiederherzustellen. Vorranggebiete Biotopverbund: Im Bereich Dolgen-Evern-Haimar und Rethmar ist das Naturschutzgebiet „Hahnenkamp“ (NSG HA 133) betroffen, dessen Grenzen sich minimal geändert hatten durch die Anpassung FFH-Gebiet mit den alten Grenzen des Naturschutzgebietes (In-Kraft-Treten am 28.07.2017). Die neuen Grenzen sind in die erste Änderung des RROP aufgenommen worden. Diese Übernahme ist nachrichtlicher Art.
Hahnenkamp Um einen wirksamen Biotopverbund zu erreichen zur dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten sollen Hindernisse mit Querungshilfen überwunden werden. Dies können zum Beispiel Wild- oder Grünbrücken über Verkehrswege sein. Im Bockmerholz, einem überregional bedeutsamen Kerngebiet (FFH- Gebiet, NSG), ist über der A7 zwischen Autodreieck Hannover – Süd und der Ortschaft Wülferode eine solche Grünbrücke (Q8) zur Zusammenführung von Teilbereichen des FFH-Gebietes bzw. Naturschutzgebietes aus der Landesplanung in das RROP übernommen worden.
Querungshilfe/Biotopverbund
Legende
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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