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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2019/0519
Sachverhalt:Maßnahmenbeschreibung
Im gesamten Stadtgebiet wurden geeignete Flächen für die Herstellung von Blühflächen, überwiegend innerorts, ausgesucht und vor Ort besichtigt. Die Flächenauswahl erfolgte gemeinsam mit dem Fachdienstleiter des Baubetriebshofes und Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen.
Insgesamt wurden 123 St. Flächen als geeignet eingeschätzt und digital im Plan dargestellt. Die Einzelgrößen der Flächen liegen zwischen 10 m² und 4.350 m², die Gesamtgröße beträgt insgesamt ca. 48.150 m². Die Flächen verteilen sich auf alle Stadtteile mit Ausnahme von Klein Lobke und Wirringen, liegen überwiegend innerörtlich (Ausnahme KES und ein Rastplatz am Kanal) und entsprechen den festgelegten Auswahlkriterien. Es ist geplant auf diesen Flächen in den Jahren 2019-2021 überwiegend in streifiger Einsaat Regiosaatgut*1) stellenweise als Initialsaat einzubringen (vgl. Anlage 1 – vorgesehene Saatgutmischung). Ziel ist es hierdurch die Artenvielfalt zu erhöhen und dem Insektensterben entgegen zu wirken. 2019 soll auf 39 Flächen (ca. 21.570 m² gesamt), verteilt über das gesamte Stadtgebiet, durch den Baubetriebshof eingesät werden. Die stellenweise Einsaat auf den übrigen 84 St. Flächen (ca. 26.580 m²) soll dann in den Jahren 2020 und 2021 fortgesetzt werden. Zur Information und zur Identifikation weiterer geeigneter Flächen werden die digitalen Pläne zeitnah auf der Internetseite der Stadt Sehnde (www.sehnde.de) zur Ansicht zur Verfügung gestellt (vgl. hierzu Anlage 3-23, Karten zu den einzelnen Stadtteilen)
Zusätzlich werden die Ortsräte gebeten, bei ihren diesjährigen Begehungen weitere Fläche zu benennen, die den nachfolgend aufgelisteten Kriterien entsprechen und aus ihrer Sicht für die Einsaat von Blühstreifen geeignet sind.
Kriterien Flächenauswahl Hinweis: Von allen nachfolgend aufgelisteten Kriterien kann aufgrund der Situation, besonders in der Örtlichkeit, im Einzelfall abgewichen werden.
nicht auf bzw. direkt an Räumstreifen von Gräben oder im Bereich von Regenrückhaltebecken, nicht direkt an und auf Spiel- und Bolzflächen und nicht auf stark genutzten Flächen liegen. Keine Weg- und Straßenräume, die schmaler als ca. 5,00 m sind (wegen Abstand zu Privatgrundstücken und Straßen-/ Wegseitenräumen), bei der Zustimmung von Anliegern sind schmalere Streifen möglich.
Abstände zu angrenzenden Flächen zu Straßen-/Wegseitenrändern:mindestens0,50 m maximal2,00 m zu Privatgrundstücken (sofern mit Mäher erreichbar): mindestens0,50 m (Handrasenmäher) maximal2,00 m (Mähtraktor) Saatgutauswahl, Einsaat und Mahd Saatgutmischung: Regiosaatgut*1) in zertifizierter Qualität für die Erhaltung der natürlichen, regiotypischen Diversität aus dem Ursprungsgebiet (UG) 6 - Oberes Weser- und Leinebergland mit Harz –. Zur Einsaat vorgesehen ist eine Mischung für Schmetterlings- und Wildbienensäume, die 90% Blumen (ein- und mehrjährige) und 10% Gräser enthalten. Die Pflanzenarten dieser Mischung sind der Anlage 1 - Zusammensetzung vorgesehene Saatgutmischung zu entnehmen. Bodenvorbereitung vor der Einsaat von Blühmischungen: bei kleineren Flächen: Falls notwendig flach abmähen, mit einer Handfräse lockern, Handeinsaat des Saatgutes mit beigemischter Ansaathilfe, Saatgut einigeln und anwalzen. bei größeren Flächen: (soweit ein derartiges Gerät ausleihbar ist) Falls notwendig flach abmähen, Einsaat mit einem Kombianbaugerät bestehen aus Umkehrfräse und Rasenbaumaschine Art der Einsaat: Auf den laut Plan vorgesehenen Flächen in allen Stadtteilen (außer Wirringen und Klein Lobke wegen fehlender geeigneter Flächen) in den nächsten 1-3 Jahren auf streifenförmigen Teilflächen von Wiesen, Streifenbreite 0,60 –1,20 m, Beginn der Einsaat ab April 2019. Mähhäufigkeit der Wiesen mit Blühflächen 1x pro Jahr bei Wiesenbereichen mit Blühfläche
Mähzeitpunkt der Wiesen mit Blühflächen - ab Mitte August in Abhängigkeit von der Witterung - bei großen Flächen: zu 2-3 zeitversetzten Terminen im Flächenversatz, vereinzelt Verbleib von Altgrasflächen bis zum Frühjahr
Mähart und Mähgutaufnahme auf Wiesen mit Blühflächen innerorts: - Mahd mit Mulchmäher - Mähgut bleibt zerkleinert auf der Fläche liegen außerorts: - Mahd mit Balkenmäher an Einachsschlepper - Mähgut bleibt 1-2 Wochen (je nach Witterung auf der Fläche), dann Mähgutaufnahme und punktuelle Ablage auf Mieten vor Ort.
*1) Regiosaatgut „Als Regiosaatgut wird Wildpflanzensaat- und Pflanzgut bezeichnet, das innerhalb der Grenzen einer festgelegten Herkunftsregion gewonnen wird und innerhalb der zugeordneten Produktionsregion ohne züchterischen Einfluss vermehrt wird. Es ist damit die Bezeichnung für regionale Herkunftsqualität.“ (Regelwerk zur Zertifizierung von VWW Regiosaaten (Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V.), Stand 2009)
Anlage/n:Anlage 1 - Zusammensetzung vorgesehener Saatgutmischung Anlage 2 - Wissenwertes zu Saatgutmischungen Anlage 3 – Bilm Anlage 4 – Bolzum Anlage 5 – Dolgen Anlage 6 – Evern Anlage 7 – Gretenberg Anlage 8 – Haimar Anlage 9 - Höver (West) Anlage 10 – Höver Anlage 11 - Ilten (Nord) Anlage 12 - Ilten (Ost) Anlage 13 - Ilten (Süd) Anlage 14 - Ilten (West) Anlage 15 – Müllingen Anlage 16 - Rethmar (Nord) Anlage 17 - Sehnde & Rethmar Anlage 18 - Sehnde (Mitte) Anlage 19 - Sehnde (Nord) Anlage 20 - Sehnde (Süd) Anlage 21 - Sehnde (West) Anlage 22 – Wassel Anlage 23 - Wehmingen (Süd) Anlage 24 - KES (Nord) Anlage 25 - KES (Süd)
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