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Vorlage - 2019/0522
Sachverhalt:Mit Schreiben vom 15.03.2019, eingegangen am 20.03.2019, hat der TVE Sehnde einen Zuschuss nach der Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde beantragt.
Geplant ist die Erneuerung der Ballfangzäune rund um die Tennisanlage im Bereich der Chausseestraße und der Bewässerungsanlage. Die Maßnahme soll rund 52.473,41 € kosten. Daneben will der Verein rund 120 Stunden Eigenleistungen erbringen (120 h x 7,5 € = 900,00 €). Die zuwendungsfähigen Kosten würden sich somit auf 53.373,41 € belaufen. Nach der eingangs benannten Förderrichtlinie ist die Maßnahme grundsätzlich förderfähig, da es sich um eine Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme nach § 4 Abs. 1 der Richtlinie handelt. Gemäß § 5 Abs. 2 Buchstabe a kann die Bezuschussung bis zu 20 %, maximal 5.000 € betragen.
Der Verein hat auch einen Antrag beim Regionssportbund auf Bezuschussung gestellt, über den noch nicht entschieden ist. Die Maßnahme würde von dort mit maximal 30 % und somit rund 16.000 € bezuschusst werden. Leistungen Dritter (Regionssportbund) wären zunächst abzusetzen.
Es bliebe demnach ein ungedeckter Teil von rund 37.373,41 €. Auf diesen Diffenenzbetrag gewährt die Stadt Sehnde 20 % Zuschuss, maximal jedoch 5.000 €. Die restlichen nicht gedeckten Mittel (rund 32.373,41 €) würde der Hauptverein finanzieren.
Anträge für Investitionen über 25.000 € sind bis zum 30.06 eines Jahres einzureichen, da über die Maßnahme im Rahmen der städtischen Haushaltsplanberatungen gesondert entschieden wird
Der Erbbauvertrag für das Grundstück wurde erst kürzlich bis zum 04.12.2077 verlängert (Vorlage 2019/0521).
Der Verein wird durch die Verwaltung darüber informiert einen Stundennachweis für die Eigenleistungen zu führen und die Unternehmerrechnungen zeitnah einzureichen. Über die genaue Höhe des Zuschusses ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020 zu entscheiden.
Anlage/n:
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