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Vorlage - 2019/0524  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 332 "Ortskern Neu II", 4. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
17.06.2019 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
25.06.2019 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
03.07.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
332-4_Anlage 1_Auswahl TÖB 4-2
332-4_Anlage 2_Abwägung 4-2
332-4_Anlage 3_Ortskern Neu II_mit Begründung_24-04-2019

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 332 „Ortskern Neu II“, Stadt Sehnde, Ortsteil Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0524 aufgeführt, zugestimmt. Der aufgeführte Beschlussvorschlag in der Anlage 2 wird beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0524 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 (3) und des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die als Anlage 3 beigefügte 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“ als Satzung und die Begründung dazu.

 

 


Sachverhalt:

Zum Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu IIhat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 19.12.2013 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 06.01.2014 bis einschließlich 31.01.2014. Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Hinweise eingegangen.

Der Verwaltungsausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 25.02.2019 mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II im Ortsteil Sehnde befasst. Er hat dem Entwurf mit Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 11.03.2019 bis einschließlich 12.04.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 06.03.2019 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gem. § 4 (2) BauGB beteiligt worden.

Die Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB ist mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 2 aufgeführt. Das Ergebnis der Abwägung ist vom Rat zu beschließen. Der Beschlussvorschlag ist unter      1. „Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB“ aufgeführt.

Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden sind keine Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahme der Öffentlichkeit kann der Rat der Stadt Sehnde den Satzungsbeschluss fassen. Gegenstand dieses Beschlusses ist die als Anlage 3 beigefügte 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II mit der Begründung dazu.

Rechtliche Auswirkungen:

Über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Das Ergebnis der Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu der Eingabe und der Beschluss dazu, sind dem Anregungen und Bedenken Gebenden mitzuteilen. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“ werden bestimmte Arten von Vergnügungsstätten im Änderungsbereich ausgeschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

3.000,00 €

500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

3.000,00 €

500,00 €

 

 


Anlage/n:

- Anlage 1: Gesamtliste der beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden

- Anlage 2: Abwägungsvorschlag zu den Anregungen und Bedenken von der Öffentlichkeit, die im Rahmen der Beteiligung eingegangen ist

- Anlage 3: Vorlage für den Satzungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“ mit Begründung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 332-4_Anlage 1_Auswahl TÖB 4-2 (91 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 332-4_Anlage 2_Abwägung 4-2 (87 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 332-4_Anlage 3_Ortskern Neu II_mit Begründung_24-04-2019 (4609 KB)