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Vorlage - 2019/0526
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Äußerungen zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“ wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0526 ausgeführt, zugestimmt. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0526 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“ und der Begründung mit Umweltbericht dazu wird zugestimmt. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“ ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen Begründung: Zuletzt hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 13.12.2018 mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans befasst und den Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Aufstellungs-beschluss wurde am 6. April 2019 gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB bekannt gemacht. Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 8. April bis einschließlich 26. April 2019 durchgeführt. Aus dieser Beteiligung sind keine Äußerungen eingegangen. Die Beteiligung nach § 4 (1) BauGB wurde mit Schreiben vom 4. April 2019 mit Frist bis zum 6. Mai 2019 durchgeführt. Die eingegangenen Äußerungen sind in der Anlage 2 dieser Beschlussvorlage mit einer Stellungnahme der Stadtverwaltung, wie die Eingaben berücksichtigt werden, und einem Beschlussvorschlag aufgeführt. Aus den Äußerungen haben sich keine Änderungen der Planzeichnung ergeben. Die Begründung wurde gegenüber dem Vorentwurf ergänzt und der Umweltbericht hinzugefügt.
Zur Weiterführung des Verfahrens ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Hierzu sind der Entwurf der 35. Änderung und die Begründung mit dem Umweltbericht als Anlage 3 und 4 dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Rechtliche Auswirkungen: Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung ausgewertet werden. Alle Äußerungen mit Anregungen und Hinweisen, über die zu beschließen ist, sind in der Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage mit Wiedergabe der Schreiben und einer „Stellungnahme der Stadt“, wie die Äußerungen im Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden, zusammengestellt. Der Beschluss zu den Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:F35_Anlage-1_Liste TÖB_Beteiligung 4-1 F35_Anlage-2_Abwägung 3-1_4-1 F35_Anlage-3_Planteil-Entwurf F35_Anlage-4_Begründung-Entwurf
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