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Vorlage - 2019/0529
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse.
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauG: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0529 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0529 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 214 „Vorwerks Garten“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde zuletzt in seiner Sitzung am 15.02.2018 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 18.09.2018 bis einschließlich 19.10.2018. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 25.09.2018 mit der Frist bis einschließlich 19.10.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme. Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äußerungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 2 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Wiedergabe der Schreiben und eine „Stellungnahme der Stadt“, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt.
Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage 3 beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften und die als Anlage 4 beigefügte Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB - Anlage 2: Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB - Anlage 3: Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ - Anlage 4: Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ - Anlage 4.1: Biotoptypenplan - Anlage 4.2: Städtebaulicher Entwurf
Anmerkung: Weitere Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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