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Vorlage - 2019/0529  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung
nach § 4 (2) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
24.06.2019 
Sitzung des Ortsrates Rethmar geändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
25.06.2019 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
214_Anlage 1_Liste Auswahl TÖB 4-1
214_Anlage 2_Abwägung 3-1_4-1
214_Anlage 3_Entwurf Einzelteile
214_Anlage 4_Entwurf_Begründung
214_Anlage 4.1_Biotoptypen
214_Anlage 4.2_Städtebaulicher Entwurf

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse.

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauG:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0529 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0529 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 214 „Vorwerks Garten“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde zuletzt in seiner Sitzung am 15.02.2018 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 18.09.2018 bis einschließlich 19.10.2018.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 25.09.2018 mit der Frist bis einschließlich 19.10.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme.

Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äußerungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 2 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Wiedergabe der Schreiben und eine „Stellungnahme der Stadt“, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt.

 

Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage 3 beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften und die als Anlage 4 beigefügte Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

105.000,00 €

40.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

105.000,00 €

40.000,00 €

 

 


Anlage/n:

- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB

- Anlage 2: Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

- Anlage 3: Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214Vorwerks Garten“

- Anlage 4: Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214Vorwerks Garten“

- Anlage 4.1: Biotoptypenplan

- Anlage 4.2: Städtebaulicher Entwurf

 

Anmerkung:

Weitere Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem

Link einsehbar:

https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 214_Anlage 1_Liste Auswahl TÖB 4-1 (131 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 214_Anlage 2_Abwägung 3-1_4-1 (561 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 214_Anlage 3_Entwurf Einzelteile (2324 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 214_Anlage 4_Entwurf_Begründung (4329 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 214_Anlage 4.1_Biotoptypen (4438 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich 214_Anlage 4.2_Städtebaulicher Entwurf (5040 KB)    
Stammbaum:
2019/0529   Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2019/0529-1   Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage