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Vorlage - 2019/0544
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt rückwirkend zum 01.08.2018 die Eckpunkte der Zusatzvereinbarung zur bestehenden „Vereinbarung zur Unterstützung betrieblicher Kindertagesbetreuung“ und den damit verbundenen höheren monatlichen Förderbetrag von 250,00 € für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in Betriebskitas durch Kinder aus der Stadt Sehnde mit dem Ziel der Beitragsfreiheit.
Sachverhalt:In Ergänzung zu der bestehenden interkommunalen „Vereinbarung zwischen den Kommunen in der Region Hannover und der Region Hannover über die Inanspruchnahme von Plätzen in Kindertageseinrichtungen außerhalb der Wohnsitzkommune der Personensorgeberechtigten“ hat die Region Hannover in Zusammenarbeit mit den Kommunen in der Region Hannover in 2015 eine „Vereinbarung zur Unterstützung betrieblicher Kindertagesbetreuung“ entwickelt. Dieser hat der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 17.12.2015 zugestimmt. Nach dieser werden derzeit die Träger von betrieblichen Kindertagesstätten monatlich mit einem Betrag von 150,00 € je Sehnder Kind, das eine solche Kita besucht, bezuschusst.
Seit dem 01.08.2018 haben alle Träger, die vom Land Niedersachsen Leistungen nach §§ 16, 16 a oder 16 b KiTaG (Finanzhilfe) beziehen die Beitragsfreiheit für maximal acht Stunden Betreuung täglich anzuwenden. Gemäß § 15 Abs. 3 KitaG erhalten Betriebskitas, die keine öffentlichen Plätze zur Verfügung stellen, keine Landesfinanzhilfe. Diese Kitas haben daher die Beitragsfreiheit nicht umgesetzt.
Somit haben sich einige Betriebskitas in der Landeshauptstadt Hannover an die Region bzw. an die regionsangehörigen Kommunen gewandt und eine höhere Bezuschussung gefordert, damit auch sie die Eltern beitragsfrei stellen. Die Landeshauptstadt ist dieser Forderung bereits nachgekommen und hat ihre Zuschussbeträge erhöht:
Ziel der Stadt Hannover ist die Beitragsfreiheit auch in Betriebskitas. Voraussetzung der Förderung ist daher die Gewährung der Beitragsfreiheit durch die Träger.
Diesem Ziel möchte sich die Region Hannover gemeinsam mit den regionsangehörigen Kommunen anschließen.
In einer Sondersitzung der AG KiTa wurden daher folgende Eckpunkte vereinbart, die Gegenstand einer Zusatzvereinbarung zur bestehenden „Vereinbarung zur Unterstützung betrieblicher Kindertagesbetreuung“ werden sollen:
Sofern vor dem 01.08.2018 ein geringerer Kostenbeitrag als 100,00 Euro durch die Eltern zu zahlen war, ist dieser Betrag maßgeblich.
Der neue Förderbetrag in Höhe von 250,00€ setzt sich zusammen aus der durchschnittlichen Gebühr aller Regionskommunen für acht Stunden Betreuung täglich (230,00 €, Sehnde derzeit 232,00€) plus die bisherige Förderung von 150,00 € gemäß der bestehenden Förderung, abzüglich der durch die Finanzhilfe gedeckten Kosten pro Platz pro Monat in Höhe von 130,00 €.
Da kein Anspruch auf Beitragsfreiheit in Tageseinrichtungen, die keine Finanzhilfe nach den §§ 16, 16 a oder 16 b KiTaG erhalten, besteht, wird auf eine separate höhere Förderung, so wie es die Stadt Hannover vorsieht, für diese Kitas verzichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Vereinbarung zur Unterstützung betrieblicher Kindertagesbetreuung Anlage 2: Eckpunktepapier zur Förderung der betrieblichen Kinderbetreuung in der Region Hannover als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Stand: 07.05.2019
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