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Vorlage - 2019/0545  

Betreff: Weitere Planung Familienzentrum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
24.06.2019 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend abgelehnt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
03.07.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Grundrisse
Anlage 3: Außenansicht
Anlage 4: Kostenkalkulation
Anlage 5: Inhaltliche Eckpunkte Betriebsführungsvertrag Familienzentrum

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt,

  1. den auf dem Grundstück der Ev.-luth. Kirchengemeinde Sehnde in der Mittelstraße in Sehnde-Mitte geplanten Neubau einer Kindertagesstätte mit zwei Krippen- und einer Kindergartengruppe in Trägerschaft der Ev.-luth. Kirche als Familienzentrum vorbehaltlich der Zustimmung des Kirchenvorstands der Ev.-luth. Kirchengemeinde Sehnde durch die Infrastruktur Sehnde GmbH zu realisieren.
  2. einen Betriebsführungsvertrag als Defizitvertrag für eine dreigruppige Kindertagesstätte mit dem Kirchenkreis Burgdorfer Land analog zu dem bereits bestehenden Vertrag für den Betrieb der Krippe Bonhoeffer Arche zu schließen.
  3. einen Betriebsführungsvertrag für das Familienzentrum mit den genannten inhaltlichen Eckpunkten mit dem Kirchenkreis Burgdorfer Land als Träger der Einrichtung mit einer Laufzeit von 20 Jahren zu schließen.

 

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 27.09.2018 hat der Rat der Stadt Sehnde die Verwaltung mit der weiteren Planung eines Familienzentrums mit Kita auf dem Grundstück der Ev. Luth. Kirchengemeinde in Sehnde beauftragt.

 

Hierzu wurde der Beschlussvorlage angefügte Planungsentwurf durch das Architekturbüro Zabel erstellt.

Das Gebäude ist von zwei Seiten erschlossen. Die Kindertagesstätten verfügt über einen Zugang von der Nordstraße und von der Mittelstraße über den geplanten Parkplatz (6 Stellplätze / 1 Behindertenparkplatz). Das Familienzentrum erhält einen Eingang in Richtung Nordstraße, ist jedoch ebenfalls fußläufig auch über den Parkplatz von der Mittelstraße erreichbar.

Der Entwurf sieht eine vertikale Trennung innerhalb des Baukörpers in Kindertagesstätte und Familienzentrum vor. Beide Nutzungseinheiten erstrecken sich über zwei Geschosse. Wie gesetzlich verankert, verfügen beide Nutzungsbereich über einen separaten Eingang. Ein Fahrstuhl steht zur gemeinsamen Nutzung für Kita und Familienzentrum zur Verfügung.

 

Die Kindertagesstätten verfügt dabei über eine Kiga- und zwei Krippengruppen. Das Raumkonzept sieht die nach dem Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz erforderlichen Räume wie Leitungs-Büro, Küche und Sozialraum vor. Die Größen der Gruppenräume entsprechen den gesetzlichen Vorgaben (2 m² Bodenfläche je Kind) und sind jeweils mit einem Sanitärbereich ausgestattet. Zudem ist der erforderliche Bewegungsraum ab einer Kitagröße von drei Gruppen vorhanden. Er verfügt über eine Größe von rund 54 m².

Im Außenbereich steht ein Außengelände in der Größe von 668 m² zur Verfügung.

Die Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte sollen einheitlich von 8:00 – 16:00 Uhr angeboten werden. Bei Bedarf ist ein Frühdienst ab 7:00 Uhr bzw. ab 7:30 Uhr einzurichten.

 

Das Raumkonzept des Familienzentrums sieht folgende Räumlichkeiten vor. Im Erdgeschoss befindet sich der charakteristische Café-Bereich mit einer Küche. Dieser Bereich soll den Nutzer*innen des Familienzentrums den Raum für ungezwungene Gespräche, Austausch und Informationen bieten. An das Café schließt sich im Außenbereich eine Terrasse an. Weiterhin befindet sich ein Büro sowie ein Beratungs- bzw. Differenzierungsraum auf dieser Ebene. Das Erdgeschoss ist mit einem Sanitärbereich für Damen und Herren und einem Behinderten-WC ausgestattet.

Im Obergeschoss verfügt das Familienzentrum über einen großen Mehrzweckraum mit insgesamt rund 74 m², der in zwei kleine Gruppenräume geteilt werden kann. Vor diesem befindet sich ein kleines Foyer, das den Zugang auf eine Terrasse/Außenbereich ermöglicht.

 

Der Kirchengemeinde steht nach der Realisierug des Bauvorhabens eine Fläche von 1050,00 m² als Pfarrgarten zur Verfügung.

 

Die Baukosten belaufen sich gemäß der Kostenkalkulation auf rund 2,9 Millionen Euro. Für die Einrichtung der drei Gruppen und des Familienzentrums wird eine Investitionssumme in Höhe von 130.000,00 € benötigt (40.000,00 € je neu geschaffener Gruppe, 20.000,00 € für bereits bestehende Gruppe und 30.000,00 € für das Familienzentrum). Hiervon übernimmt der Kirchenkreis einen Betrag von 15.000,00 € (5.000,00 € je Gruppe).

Dem gegenüber stehen der Förderzuschuss für die Schaffung der Kindergarten- und Krippenplätze von Region und vom Land. Das Land Niedersachsen fördert dieses Bauvorhaben über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in Höhe von ca. 180.000,00 € (12.000,00 € pro Platz, wenn zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von mindestens 13.000 Euro für einen neu geschaffenen Krippenplatz entstehen). Die Region Hannover fördert die Maßnahme in Höhe von ca. 150.665,60 € (5.329,14 € pro Krippenplatz, wenn die Landesmittel ausgeschöpft werden und 2.829,14 € pro Kitaplatz). Insgesamt bedeutet dies einen Förderzuschuss von rund 330.600,00 €.

Für das Familienzentrum bestehen derzeit keine Förderrichtlinien von Land und Region. Es gibt lediglich diverse Förderprogramme, bei denen Mittel beantragt werden können. In wie weit diese ausgeschöpft werden können und welche Förderung hierüber zu erwarten sind, kann derzeit noch nicht beziffert werden.

 

Zukünftiger Träger beider Einrichtungen soll der Kirchenkreis Burgdorfer Land werden. Mit dem Kirchenkreisamt sind daher die wesentlichen Inhalte des Betriebsführungsvertrags vereinbart. Grundsätzlich soll es zwei Betriebsführungsverträge geben. Einen analog zu den bereits bestehenden Betriebsführungsverträgen als Defizitvertrag für die Kindertagesstätte und einen separaten für das Familienzentrum. Beide Verträge sollen mit einer festen Laufzeit von 20 Jahren geschlossen werden.

 

Gemeinsam mit dem Kirchenkreisamt wurde ein Eckpunktepapier mit den Inhalten des zukünftigen Betriebsführungsvertrags für das Familienzentrum entwickelt. Dieser basiert ebenfalls auf den bereits bestehenden Betriebsführungsverträgen für Kindertagesstätten mit freien Trägern.

 

Um den Betrieb des Familienzentrums zu gewährleistet wird die Einrichtung einer Stelle als Koordinator*in mit 30 Wochenstunden für notwendig erachtet. Als Grundlage wurden die Erfahrungswerte aus den besuchten Familienzentrum anderer Kommunen während der Arbeitsgruppenphase Ende 2017 und Anfang 2018 gewählt. Als Qualifikation für diese Stelle wird ein (sozial)pädagogisches oder erziehungswissenschaftliches Studium vorausgesetzt (z.B. Sozialpädagoge*in). Als zukünftige Aufgaben dieser Fachkraft sind schwerpunktmäßig die Planung und Organisation der Angebote, Sponsoring und Fundraising sicherzustellen, Entwicklung und Fortschreibung der (pädagogischen) Konzeption des Hauses, Aufbau eines differenzierten Netzwerkes sowohl von Nutzer*innen als auch Referent*innen/Veranstaltern sowie Kooperationspartner*innen, Verwaltung und Bewirtschaftung des Hauses zu nennen. Eine detaillierte Stellenbeschreibung wird vor Ausschreibung in Zusammenarbeit von Stadtverwaltung, Träger und dem Beirat des Familienzentrums erstellt.

 

Weiterhin wird als notwendiges Personal die Stelle einer Hauswirtschaftskraft/Hausmeister für wesentlich erachtet. Diese Kraft soll neben Hausmeistertätigkeiten unter anderen die ordnungsgemäße Nutzung der Räume durch Dritte gewährleisten, Ansprechperson für Referenten*innen und Veranstalter*innen für zum Beispiel Seminarmaterialien während der Angebote sein, den Café-Betrieb begleiten und unterstützen und einen Schließdienst bei zum Beispiel Abendveranstaltungen sicherstellen.

Beide Stellen werden gemäß des TVöD bewertet und es erfolgt eine dementsprechende Eingruppierung. Die jährlichen Ausgaben für die Stelle Koordinator*in belaufen sich auf rund 48.000,00 €, die Personalaufwendungen für die Hauswirtschaftskraft auf ca. 23.000,00 €.

Der Kirchenkreis hat als zukünftiger Träger eine Anschubfinanzierung der Stelle Koordinator*in für die ersten zwei Jahren in Aussicht gestellt. Dies soll über eine interne Förderung der evangelischen Kirche bzw. des Diakonieverbands erfolgen.

 

Alle Betriebskosten, die entstehen und die im Haushalt veranschlagt und von der Stadt Sehnde genehmigt sind, werden zunächst vom Träger getragen und fließen in die jährlich zu erstellende Betriebskostenabrechnung ein. Nicht verwendete Mittel sind an die Stadt Sehnde zurückzuzahlen.

Der Träger hat jedes Jahr einen mit dem Beirat abgestimmten Haushaltsplan für das kommende Haushaltsjahr der Stadtverwaltung vorzulegen, der dann in die Haushaltsplanberatungen der politischen Gremien einfließt und genehmigt wird.

Zu den Betriebskosten des Familienzentrums gehören:

a) personalbezogene Ausgaben, die gem. des Betriebsführungsvertrags vorgesehen sind

b) Honorar-/Veranstaltungskosten für Referenten*innen/Angebote

c) Bewirtschaftungskosten für das Gebäude (Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Niederschlagswasser, Gebäudereinigung, Wahrung der Verkehrssicherungspflicht in Form des Winterdienstes u.a.),

d) Bewirtschaftungskosten für die Einrichtung (Glasreinigung, Wäsche, Reinigungsmittel, Lebensmittel),

e) Sachkosten, Arbeitsmaterialen, Erhaltung und Ergänzung der Einrichtung / Inventar und im Innen- sowie im Außenbereich,

f) Geschäftsaufwand (Telefon, Fachliteratur, Porto, Bürobedarf),

g) Mietkosten und Versicherungsbeiträge

 

Die Beträge für Sachkosten sind an den Pauschal-Ausgabeansätzen, die die Stadt für ihre Einrichtungen vorsieht, orientiert. Folgende pauschalisierte Ansätze sollen dem Familienzentrum zur Verfügung stehen:

 

Unterhaltung der Grundstücke

1.000,00

Unterhaltung des beweglichen Vermögens BGA

500,00

Erwerb geringwert. Vermögensgegenstände

2.000,00

Bewirtschaftungskosten

1.500,00

Aus- und Fortbildung

600,00

Aufwendungen für Veranstaltungen u. Angebote

4.000,00

Sachaufwand, Verbrauchsmittel

600,00

Honorarkosten u.ä.

3.500,00

Lebensmittel

3.500,00

Bürobedarf

400,00

Bücher und Zeitschriften, elektr. Medien

300,00

Post- und Fernmeldegebühren

500,00

Reisekostenvergütung

300,00

gesamt

18.700,00

 

Haushaltsüberschreitungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn ihnen die Stadt zugestimmt hat und städtische Mittel in Anspruch genommen werden sollen. Die Stadt Sehnde darf die Zustimmung nicht verweigern, wenn diese angemessen und unabweisbar sind (z.B. bei Lohnfortzahlungen, Energiekostensteigerungen).

Aufgrund fehlender Erfahrungswerte werden die pauschalierten Ansätze nach einem Betriebsjahr überprüft und ggf. angepasst.

 

Weiterhin sieht der Betriebsführungsvertrag als wichtiges Gremium einen Beirat vor. Dieser Beirat wird zur Beratung und Unterstützung des Rechtsträgers in allen mit dem Betrieb des Familienzentrums zusammenhängenden Fragen gebildet. Er setzt sich zusammen aus max. zwei Vertreter*innen der Stadtverwaltung, zwei Vertreter*innen des Trägers/Kirchengemeinde sowie ein*e Vertreter*in der Mitarbeiter*innen und ein*e Vertreter*in der jeweils im Rat der Stadt Sehnde vertretenden Fraktionen. Weitere sachkundige Personen können mit beratender Stimme vom Beirat zu den Sitzungen hinzugezogen werden. Bei wesentlichen Entscheidungen des Rechtsträgers muss das Benehmen mit dem Beirat hergestellt werden.                                      Dies gilt insbesondere für:                                                                                                         

a) die Aufstellung und Änderung der Konzeption                                                                     

b) Beschaffungen und Investitionen ab einer Summe von 2.500,00 €                                               c) Änderungen der Öffnungszeiten des Familienzentrums                                                          Zu den unter a) bis c) genannten Angelegenheiten sowie zur Verwendung der Haushaltsmittel in der Kindertagesstätte kann der Beirat Vorschläge machen.

Bei Neueinstellungen ist der Beirat an der Ausschreibung zu beteiligen und über den Ausgang des Auswahlverfahrens zu informieren.              

 

Für die Nutzung der Räume im Familienzentrum ist von den jeweiligen Anbieter*innen ein Entgelt zu erheben. Eine Privatnutzung/-vermietung ist ausgeschlossen. Für Angebote, für die ein*e Referent*in/ Veranstalter*in beauftragt wird, ist von den jeweiligen Nutzer*innen ein Benutzungsentgelt zu erheben. Es sei denn, diese Kosten sind durch ein Sponsoring/Spende oder einen Förderzuschuss gedeckt.

Gestaltung und Höhe der Benutzungsentgelt: Das von den Nutzer*innen zu zahlende Entgelt für die Angebote soll jeweils mind. ein Drittel der Referenten*inn-/Veranstalter*innenkosten decken. Ausnahmen für sozial benachteiligte Nutzer*innen (z.B. ALG II Empfänger*innen, Asylbewerber*innen) sind in Absprache mit der Stadt Sehnde möglich.

 

Alle detaillierten Angaben wie Grundriss, Lage etc. des Gebäudes sind den angefügten Entwurfsplanungen zu entnehmen. Ebenso ist dieser Beschlussvorlage das Eckpunktepapier zum Betriebsführungsvertrag für das Familienzentrum beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Grundriss

Anlage 3: Außenansicht

Anlage 4: Kostenkalkulation

Anlage 5: Inhaltliche Eckpunkte Betriebsführungsvertrag Familienzentrum

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Lageplan (524 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2: Grundrisse (712 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3: Außenansicht (762 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4: Kostenkalkulation (24 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5: Inhaltliche Eckpunkte Betriebsführungsvertrag Familienzentrum (138 KB)    
Stammbaum:
2019/0545   Weitere Planung Familienzentrum   FD Kindertagesstätten und Jugend   Beschlussvorlage
2019/0545-1   Weitere Planung Familienzentrum   FD Kindertagesstätten und Jugend   Beschlussvorlage