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Vorlage - 2019/0546
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung und Ehrenamt empfiehlt den Beschlussvorschlag zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt:
Sachverhalt:
In der Region Hannover sind derzeit die Angebote qualifizierter Frauenfachberatung unterschiedlich verteilt. Frauenfachberatung richtet sich dabei insbesondere auf Beratung…
Im Ostkreis der Region Hannover für die Kommunen Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze steht die Frauenberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. (kurz: AWO) mittlerweile seit 15 Jahren zur Verfügung. Der Zuschuss der Stadt Sehnde beläuft sich aktuell auf rd. 3.700 €. Ist-Stand der kommunalen institutionellen Förderung im Vergleichsjahr 2017
Die Region Hannover hat bereits im Dezember 2017 durch die Regionsversammlung einen Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Förderung von Frauenberatungsstellen in ihrem Gebiet beschlossen. Grundlage ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt = Istanbul-Konvention, welches durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und seit dem 01.02.2018 für das Bundesgebiet in Kraft getreten ist. Mit dem Grundsatzbeschluss der Regionsversammlung wurde festgelegt, dass für die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung mit Frauenberatungsstellen
ermittelt und umgesetzt werden. Mit dem Gesamtvorhaben verfolgt die Region Hannover das Ziel, Frauen bei der Verhinderung und Überwindung von Gewalterfahrung zu unterstützen, vor weiterer Gewalt zu schützen, Krisen und Notlagen zu überwinden. Frauen sollen in der Durchsetzung ihrer Rechte sowie der Gestaltung der Lebenssituation bestärkt und unterstützt werden. Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben frei von Gewalt und struktureller Ungleichheit (vgl. Beschlussdrucksache 0670 (IV) und Aktualisierung Nr. 1469 (IV)der Region Hannover). Im Nachgang zu diesem Grundsatzbeschluss wurde auf der Basis des beschlossenen Konzeptes zur flächendeckenden Versorgung mit Frauenberatungsstellen in der Region Hannover im Rahmen eines partizipativen Verfahrens (welches bedeutet: Einbindung der Frauenberatungsstellen in die Erarbeitung inhaltlicher Standards) ein Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen erarbeitet (vgl. Anlage ). Für einen Ausbau der bestehenden Angebote sowie eine auskömmliche Finanzierung der Frauenberatungsstellen ab dem Jahr 2020 wurde durch die Region Hannover eine Modellberechnung für den vollständigen Gesamtbedarf auf der Basis der bundesweiten Empfehlungen für das Hilfesystem Gewalt gegen Frauen erstellt. Unter der in den Empfehlungen genannten Maßgabe für die personelle Ausstattung der Beratung von Frauen (= 1 Vollzeitkraft für 40.000 Einwohner*innen), sowie erforderlicher weiterer personelle Ressourcen (Verwaltungsaufgaben sowie geschäftsführende Aufgaben) und Sachaufwendungen wurde ein regionsweiter Gesamtbedarf ermittelt. Das Modell zur Ermittlung des Gesamtbedarfs liegt als Anlage 4 dieser Vorlage bei. Mit Beschluss der Regionsversammlung im Sommer dieses Jahres wird der Regionsanteil für die angestrebte Neuausrichtung der Förderung der Frauenberatungsstellen in der Region Hannover entsprechend angepasst und die Region Hannover würde somit 50% des Gesamtkostenvolumens tragen, nämlich 930.000 € für 2020 (vgl. hierzu Beschlussdrucksache 2108 (IV) der Region Hannover). Zusätzlich sieht der Entwurf der Region Hannover eine Dynamisierung vor, eine jährliche Steigerung der Zuwendungen an die Frauenberatungsstellen der Region Hannover um 2 %, um adäquat die zu erwartenden Personalkostensteigerung abfedern zu können. Für die im Ostkreis befindliche Frauenberatungsstelle der AWO leitet sich demzufolge eine Erhöhung der Regionsförderung auf insgesamt 95.212 € für das Jahr 2020 ab. Für eine „einheitliche Neuausrichtung der Förderstruktur“ wäre jedoch auch eine Erhöhung der beteiligten Städte und Gemeinden im Verhältnis zur jeweiligen Einwohner*innenzahl notwendig. Dies würde für die Teilregion Ost bedeuten (Stand Feb. 2019): Quelle: Region Hannover Der Zuschuss der Stadt Sehnde zur Frauenberatungsstelle AWO würde sich demnach um ca. 15.157 € auf insgesamt ca. 18.812 € für 2020 erhöhen. Der Anteil der Region Hannover erhöht sich ab 2020 von 42.500 € auf 95.212 €.
Der derzeitige Fördervertrag zwischen den beteiligten Kommunen, der Region Hannover und der Frauenberatungsstelle der AWO – Ostkreis Hannover ist unbefristet. Die Planungen der Region Hannover sollen auch zukünftig unbefristete Vertragsabschlüsse mit entsprechenden Kündigungsmöglichkeiten berücksichtigen. Die Bürgermeister der vier Ostkreiskommunen Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze sind sich einig, dass die Beibehaltung unbefristeter Verträge wesentlich zur Qualitätserhaltung der Frauenberatungsstelle im Ostkreis beiträgt, weil die Problematik befristeter Arbeitsverträge so vermieden werden kann. Daher plädieren die Ostkreis-Kommunen Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze ausdrücklich für eine Beibehaltung des zurzeit gültigen unbefristeten Vertragsverhältnisses mit einer ordentlichen Kündigungszeit von 6 Monaten bis zum Jahresende. Die momentane Auslastung und Angebotspalette der AWO Frauenberatungsstelle für Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze ist dem beiliegenden Sachbericht 2018 (Anlage) zu entnehmen. Hierin wird auch der Bedarf deutlich, der dem Ansatz der Region Hannover mit 1 Beratungseinheit auf 40.000 Einwohner*innen gut entspricht. Im Zuge der bereits stattgefundenen Abstimmungsgespräche wurde festgelegt, dass durch die Ausweitung der Personalstruktur bei entsprechendem Wunsch und Sinnhaftigkeit auch verstärkt dezentrale Beratungen in den Kommunen vor Ort angeboten werden können. Dies wäre für die beteiligten Kommunen ein klarer Mehrwert. Einzelheiten hierzu können dem als Anlage erweiterten Konzeptentwurf entnommen werden. Ändern würde sich zukünftig, dass die Förderung der Frauenberatungsstelle AWO Burgdorf-Lehrte-Sehnde und Uetze auf Grundlage einer regionseinheitlichen Richtlinie erfolgen würde. (siehe Anlage Richtlinienentwurf).
Zeitlicher Ablauf bei der Region Hannover Die Region Hannover hat zunächst einen Entwurf zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen“ erarbeitet, der Ende Mai in die Beratung geht (Richtlinienentwurf sowie BDS der Region Hannover liegen als Anlagen bei). Beratungsablauf „Richtlinie“ bei der Region Hannover: 28.05.2019 Ausschuss für Gleichstellung Sobald der Beschluss über die Richtlinie vorliegt, erfolgt eine Rückmeldung an die einzelnen Kommunen mit der Bitte, wie sich diese finanziell an der Förderung der Frauenberatungsstelle beteiligen möchte. Dies berücksichtigend wird ein Vertragsentwurf zwischen der Region Hannover, den nach Teilbereichen zugeordneten Kommunen sowie der Frauenberatungsstelle erarbeitet werden. Dieser Vertragsentwurf soll abschließend im Beratungslauf im Herbst dieses Jahres von der Region Hannover erörtert und beschlossen werden: Beratungslauf „Vertrags(entwürfe)“auf Basis der Richtlinie zur Förderung der Frauenberatungsstellen in der Region 26.09.2019 Ausschuss für Gleichstellung und/oder 2020 Umsetzung durch Auszahlung finanzieller Mittel
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Beschlussdrucksache der Region Hannover Richtlinienentwurf Sachbericht AWO Konzepterweiterung der AWO Frauenberatungsstelle Modell zur Ermittlung des Gesamtbedarfs
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