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Vorlage - 2019/0575
Beschlussvorschlag:
a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den d) folgenden Beschluss zu fassen: e) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: f) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
§ 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0575 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde ist der Feststellungsbeschluss zu fassen.
Mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 01.07.2019 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen.
In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB beschlossen, wie sie im Entwurf berücksichtigt werden.
Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 15.07.2019 bis einschließlich 16.08.2019. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 09.07.2019 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen.
Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 2 aufgeführt, die Eingaben aus den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB sind jeweils mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 4 aufgeführt.
In die Begründung zum Feststellungsbeschluss wurde der Endbericht (Anlage 7) des Artenschutzrechtlichen Gutachtens eingearbeitet. Der Endbericht wurde der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) vorgelegt, mit dem Ergebnis, dass keine Anregungen und Bedenken bestehen.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus den Beteiligungen muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweisen und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“ geschaffen.
Die Anlagen zur Beschlussvorlage und weitere Unterlagen sind auf der Homepage bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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