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Vorlage - 2019/0582
Beschlussvorschlag:Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales verweist die Vorlage zur weiteren Beratung in die Fraktionen. Der Beschlussvorschlag ist im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2020 zu entwickeln.
Sachverhalt:Mit Schreiben vom 20.06.2019 hat der Sportring Sehnde beantragt, die Mittel, die für allgemeinpolitische Sportförderung an den Sportring ausgezahlt werden, aufzustocken. Derzeit betragen diese Mittel jährlich 76.785 €. Mit den Mittel unterstützt der Sportring Vereine, die auf städtischen Grundstücken Rasensport betreiben. Hintergrund des vorliegenden Antrages ist, dass dem Sportring neben Rasensport treibenden Vereinen auch Vereine angeschlossen sind, deren Vereinsheime vergleichbare Pflegeflächen aufweisen (z.B. Ruderverein) und die bauliche Anlagen zu unterhalten haben (z. B. Schützenvereine). Ferner sei der Betrag zur Pflege der Tennisplätze nach § 4 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde (z. Zt. 500,00 €), nicht mehr auskömmlich.
Zur Begründung wird ausgeführt, das rückläufige Spendenaufkommen und steigende Personalkosten es den Vereinen zunehmend schwerer machen ihre Areale zu unterhalten. Aus Sicht des Sportringes sollten diese Vereine, aufgrund der Bedeutung ihrer Arbeit, ebenfalls eine Förderung erhalten.
Der Sportring hat diesen Antrag wie folgt konkretisiert (Mehrkosten für den Haushalt 2020):
(ca. 2.500 €)
(ca. 2.000 €)
(ca. 2,000 €)
Zu 1) Zu 2) Als Vereine mit Außenbereichsflächen sind der Eissport Club Bilm, Reiten Rittergut Rethmar (Köthenwald), der Motorboot-Club Sehnde, der Polizeihundesportverein Sehnde, der Ruderverein für das Große Freie und der Reit- und Fahrverein Das große Freie Köthenwald benannt. Der Sportring schlägt hier eine Förderung von 0,20 €/m² oder eine pauschale Lösung vor. Von den genannten sechs Vereinen nutzen drei im Rahmen von Erbbaurechten städtische Grundstücke als Vereinsgelände (ESC Bilm, Motorboot-Club Sehnde, Ruderverein für das Große Freie). Die anderen Vereine sind auf eigenen bzw. privaten Liegenschaften untergebracht.
Zu 3): Der Betrag zur Unterhaltung der Tennisplätze beträgt derzeit 500 € und wird je Tennisanlage gezahlt. Der Betrag soll auf 250 € reduziert werden und dafür je Spielfeld gewährt werden.
Grundlage für die Sportförderung ist die beigefügte Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Sehnde. Eine Mitgliedschaft im Sportring ist nach der Richtlinie nicht zwingende Voraussetzung, um eine Förderung zu erhalten.
Wenn eine Förderung zu 1) und 2), wie im Antrag formuliert, gewährt werden soll, kann dies durch eine entsprechende Erhöhung der Förderung aus allgemeinpolitischen Gründen (§ 3 Abs. 2) erfolgen. Hiervon würden aber nur die Vereine profitieren, die dem Sportring Sehnde angeschlossen sind. Andere Sportvereine könnten keine Förderung erhalten, auch wenn sie formal vergleichbare Anlagen zu unterhalten hätten. Dies wird seitens der Verwaltung als kritisch angesehen, da dadurch die Gleichbehandlung der Vereine im Stadtgebiet Sehnde verletzt sein könnte.
Besser wäre eine Ergänzung der Sportförderrichtlinien, um allen Vereinen, die beispielsweise einen Schießstand zu unterhalten haben, eine Förderung zu ermöglichen.
Bezüglich der Tennisplätze wäre die Sportförderrichtlinie wie folgt anzupassen:
§ 5 Umfang der Förderung …. 2. „b) Für Maßnahmen gemäß § 4 Nr. 1 Ziff. e) wird ein pauschaler Zuschuss von 200 € je Spielfeld gewährt.“
Bezüglich einer Förderung der Vereine, die Außenbereichsflächen unterhalten, ist die vorgeschlagene Regelung zu konkretisieren. Zunächst ist festzustellen, dass die Grundstücke je nach Vereinszweck sehr heterogen sind (Reitplatz, Hafengelände, Eisstockbahn), so dass eine flächenbezogene Förderung schwierig ist.
Die neuen Formulierungen könnten wie folgt lauten:
§ 6 Förderung zur Unterhaltung von Sportanlagen 1) Die bauliche Unterhaltung und die Bewirtschaftung städtischer Sportanlagen ist grundsätzlich Aufgabe der Stadt Sehnde. Die bauliche Unterhaltung der vereinseigenen Sportanlagen ist Aufgabe der Vereine. Um die Vereine hierbei zu unterstützen, werden Zuschüsse in der aufgeführten Höhe pro Jahr gewährt: a) Schießsportanlagen je Kleinkaliber- Stand 30,00 € je Luftgewehr-Stand 15,00 € je Luftpistolen-Stand 15,00 € b) Bei Vorliegen eines Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Sehnde 2) Vereine, die 2019 eine Förderung aus allgemeinpolitischen Gründen durch den Sportring erhalten haben, können keine zusätzliche Zuwendung nach Buchstabe b) erhalten 3) Für Vereine, die dem Sportring Sehnde angehören, werden die Zuschüsse über den Sportring an die Vereine weitergeleitet.
§ 7 Verfahren 1)– 7) unverändert 8) Die Bewilligung und Auszahlung der Sportfördermittel nach § 6 erfolgt ohne Antrag spätestens bis zum 30.06. des Haushaltsjahres.
Ob man in diesen Fällen in eine Förderung eintreten will, ist zunächst politisch zu beraten. Ggf. sind im Rahmen der Haushaltsplanberatungen die Haushaltsansätze für 2020 entsprechend anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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