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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2019/0585
Sachverhalt:Die Stadt Sehnde erhält aus dem Digitalpakt, der zwischen Bund und Land geschlossen wurde, einen Betrag von 30.000 € je Schule (insgesamt 180.000 €), der auch in dieser Höhe in den jeweiligen Schulen zu investieren ist. Daneben wird eine schülerbezogene Komponente gezahlt, die für die Stadt Sehnde insgesamt 907.379,83 € beträgt. Dieser Betrag ist pro Schule aufgrund der Schüler*innenzahlen zum Stichtag 29.08.2019 errechnet, kann jedoch frei an den städtischen Schulen investiert werden. Insgesamt kann die Stadt Sehnde somit bis zum 31.12.2024 einen Betrag von rund 1,087 Mio € investieren und als Förderung abfordern.
Die Rahmenbedingungen und die förderfähigen Maßnahmen hat das Land mit Rd. Erl. d. MK vom 08.08.2019 in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT- Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen festgelegt.
Demnach können Maßnahmen ab dem 17.05.2019 abgerechnet werden. Voraussetzung ist u.a. das der Schulträger die erforderlichen räumlichen und sachlichen Kapazitäten bereitstellt und sämtliche Folgekosten übernimmt, solange die angeschafften Gegenstände in der Schule verwendet werden. Förderfähig sind Maßnahmen an Schulen, für die ein schuleigenes Medienbildungskonzept vorliegt, dass Aussagen zur Ausstattungsplanung und Internetanbindung, zum pädagogischen Einsatz und zum Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum sowie zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung der Lehrkräfte enthält.
Die Stadt plant zunächst für die entsprechenden Schulerweiterungen in der KGS und in Höver Mittel für die IT-Ausstattung einzusetzen.
Des Weiteren sollen die Netze an den Schulen ertüchtigt werden. Sie sind über Jahre gewachsen und entsprechen zum Teil nicht mehr den heutigen Anforderungen (KGS Sehnde), bzw. sind noch gar nicht vorhanden (z.B. Astrid-Lindgren-Schule und Wilhelm-Raabe-Schule). Daneben sollen Ausstattungen für die Schule angeschafft werden, die in den Konzepten beschrieben sind, sofern dies Einfluss in den in Überarbeitung befindlichen Medienentwicklungsplan gefunden hat (z.B. Ausstattungen auch der 1. und 2. Klassen mit interaktiven Whiteboards). Um handeln zu können hat die Verwaltung die eingangs genannten 1,087 Mio € in der anstehenden Haushaltsplanung auf die 6 Sehnder Schulen nach dem Berechnungsschlüssel verteilt, der seinerzeit zur Bildung des Ansatzes geführt hat. Voraussetzung für die Förderung ist die „Zusätzlichkeit“ der Maßnahme (Ziffer 6.1 des Rd Erl.). Für die Jahre 2020- 2024 wird dies durch eine entsprechende Darstellung im kommunalen Haushalt in Ausgabe und Einnahme dargestellt. Da heute noch nicht absehbar ist, welche Maßnahmen alle umgesetzt werden, kann es in den nächsten Jahren inhaltlich noch zu Verschiebungen in den Ansätzen der Schulen untereinander kommen.
Die Verwaltung wird bezüglich der Umsetzung weiter laufend berichten.
Anlage/n:
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