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Vorlage - 2019/0589
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 01.07.2019 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen. In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen, wie sie im Entwurf berücksichtigt werden. Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 19.08.2019 bis einschließlich 20.09.2019. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 13.08.2019 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (1) und (2) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in den Anlagen 2 und 4 aufgeführt. Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 214 „Vorwerks Garten” werden die Voraussetzungen für eine Bebauung der Fläche geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB - Anlage 2: Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB - Anlage 3: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB - Anlage 4: Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus dem Verfahren gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB - Anlage 5: Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ zum Satzungsbeschuss - Anlage 6: Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ zum Satzungsbeschluss
Anmerkung: Die Anlagen zur Begründung, Anlage 6.1 Biotoptypenplan und Anlage 6.2 Städtebaulicher Entwurf sowie weitere Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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