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Vorlage - 2019/0612  

Betreff: Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
hier: Umlegung und Regulierung des Gewässers Schanze im Ortsteil Haimar
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
17.10.2019 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.11.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, den

    Beschluss zu c) zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen:

c) Der Rat beschließt eine überplanmäßige Auszahlung bei der Investitionsmaßnahme

    „INV17.509 – Umbau und Regulierung der Schanze in Haimar“ in Höhe von 50.399,60 €.

    Entsprechende Deckungsmittel stehen bei der Investitionsmaßnahme „INV 13.504 – Ilten,

    Ausbau Rudolf-Wahrendorff-Straße“ in gleicher Höhe zur Verfügung.

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Sehnde wurden per Gerichtbeschluss dazu verpflichte, das Gewässer „Schanze“ im Ortsteil Haimar auf einer Länge von ca. 150m zu verrohren. Um den, vorher bereits vorhandenen Abfluss der anfallenden Wasser zu gewährleisten, musste ein Stahlbetonrohr DN 1400 eingebaut werden.

 

Vor Beginn der Maßnahme wurden im Bereich der Baustelle Bodenproben entnommen, die einen Wiedereinbau des Aushubes, gerade auch hinsichtlich der Bodenklasse Z2, rechtfertigten. Demzufolge wurde auch das Leistungsverzeichnis geschrieben. Zu Beginn der Bauarbeiten wurde jedoch festgestellt, dass der Boden nicht wieder eingebaut werden konnte.

Der anstehende Boden aus dem Kanalgraben war so stark vernässt, dass er nicht ordnungsgemäß verdichtet werden konnte. Ein Wiedereinbau würde Folgeschäden nach sich ziehen. Der überwiegende Teil musste somit abgefahren und auf Grund der Belastung und der damit einhergehenden Einstufung in die Bodenklasse Z2 auf eine Sonderdeponie verfahren werden. Die Mehrkosten für die Maßnahme resultieren danach aus den hohen Deponiegebühren für das Z 2 Material, den Transport von der Baustelle zur Deponie, sowie die Anlieferung der Ersatzschüttgüter. Ein weiterer Kostenfaktor war die Ertüchtigung des vorhandenen Grabens und die die neu zu gestaltende Zu- und Ablaufsituation.

Insgesamt müssen hierfür zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 50.399,60 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Als Deckung stehen Mittel aus der Baumaßnahme „INV13.504 - Ausbau Rudolf-Wahrendorff-Straße“ in ausreichender Höhe zur Verfügung, da die Submission und die Ausführung günstiger ausgefallen ist als geplant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

0,00

0,00

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

151.952,25 €

202.351,85 €

 

 


Anlage/n:

./.