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Vorlage - 2019/0652
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die vorliegende Neuauflage des Kriterienkatalogs für die Vergabe von Kitaplätzen in der Stadt Sehnde mit Wirkung zum 01.01.2020.
Sachverhalt:Gemäß dem Rechtsanspruch auf einen Krippen- sowie einen Kindergartenplatz steht im Allgemeinen für jedes Kind in Sehnde ein Betreuungsplatz zur Verfügung. Um diese bedarfsgerecht vergeben zu können, werden soziale Aufnahmekriterien als Vergaberangfolge zu Grunde gelegt. Diese Kriterien sind jeweils mit einer bestimmten Punktezahl hinterlegt, so dass die Platzvergabe anhand der jeweiligen Punkte, angefangen beim höchsten Wert, erfolgt. Die Kriterien werden mit Vertreter*innen des Gesamtelternbeirates der Kitas, der Politik und der Verwaltung gemeinsam erarbeitet. Zuletzt wurden die Vergabekriterien vor fünf Jahren überarbeitet und an die aktuellen Lebenssituationen der Familien, die einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, angepasst.
Bei der Vergabe der Kitaplätze in diesem Jahr hat die Verwaltung vermehrt festgestellt, dass die Kriterien mittlerweile überholt sind und eine Aktualisierung notwendig ist. Aufgrund dieser wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreter*innen des Gesamtelternbeirates, der Politik und Verwaltung zusammengestellt, die den angefügten Entwurf des Kriterienkatalogs erarbeitet hat.
Ziel dieser Überarbeitung ist es insbesondere die Familien, in denen beide Elternteile in Vollzeit und Teilzeit zwischen 20 und 30 Stunden tätig sind, so zu bepunkten, dass sie den Kitaplatz erhalten, der gemäß den eingereichten Arbeitsbescheinigungen bedarfsgerecht ist, damit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung getragen wird. Dies trifft derzeit vor allem nicht auf die Familien zu, die nur ein Kind haben und somit aufgrund der Geschwisterpunkte bei der Vergabe von Betreuungsplätzen immer ein Nachsehen gegenüber den Familien haben, in denen bereits ein Kind eine Kita besucht. Darüber hinaus soll die Überarbeitung für mehr Transparenz bei der Platzvergabe sorgen. So wurde auch die Tagespflege unter dem Geschwisterpunkt als gleichwertige Betreuung zu Kita und Krippe aufgenommen. Ebenso findet sich in der aktualisierten Fassung der Hinweis, dass bei Punktgleichheit in Kita und Krippe das jeweils ältere Kind und im Hort das jüngere Kind (Geburtsdatum ausschlaggebend) den Betreuungsplatz zugeschlagen bekommt. Als neues Kriterium wurde die Bewertung mit zwei Punkten für die Familien, von denen ein oder mehrere Elternteile als pädagogische Fachkraft in einer Kindertagesstätte in der Stadt Sehnde (auch freie Träger) tätig sind, aufgenommen. Dies soll einen weiteren Beitrag zur Personalgewinnung und –haltung im Kontext Fachkräftemangel leisten.
In der Anlage zu dieser Beschlussvorlage finden sich der derzeit gültige Kriterienkatalog mit gelben Markierungen an den Textstellen, die überarbeitet und angepasst wurden. Zudem ist der neu verfasste Kriterienkatalog angefügt.
Die neuen Vergabekriterien sollen für alle Platzvergaben ab dem 01.01.2020 gelten und somit bei der Betreuungsplatzvergabe zum kommenden Kitajahr 2020/2021 Anwendung finden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Kriterienkatalog in der Fassung 2014 Anlage 2: Kriterienkatalog in der Fassung 2019
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