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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2020/0679
Sachverhalt:Unter Investitionen versteht das Kommunalhaushaltsrecht gemäß § 60 Nr. 22 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) die „Verwendung von Finanzmitteln für die Veränderung des Bestandes längerfristig dienender Güter des immateriellen Vermögens und des Sach- und Finanzvermögens (…)“.
Anders gesagt: Investitionen verursachen Zahlungsströme und nehmen Einfluss auf die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug. Je höher eine Investitionssumme ist, desto größer können die daraus resultierenden Auswirkungen sein. Die richtigen Investitionsentscheidungen zu treffen ist demnach wesentlich für die Zukunft einer Kommune. Diese Entscheidungen sind daher mit größter Sorgfalt zu treffen und durch ein aussagekräftiges Investitionscontrolling zu unterstützen.
Ein Investitionscontrolling beinhaltet die Aspekte der Planung, der Steuerung und der Kontrolle bei Investitionstätigkeiten. Durch eine regelmäßig zu aktualisierende, einheitliche Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte ist jederzeit der Zugriff auf Informationen, wie z. B. zum aktuellen Sachstand, möglich.
Die Stadt Sehnde arbeitet derzeit verstärkt daran, die Entwicklung ihrer Investitionsmaßnahmen mittels eines unterjährigen Investitionsberichts strukturiert und transparent darzustellen, um zukünftig die Planung ihrer Investitionen zu verbessern und ihre Ressourcen optimal einzusetzen.
Die Einführung bzw. Umsetzung eines Investitionscontrollings für die Stadt Sehnde wird in der Ausschusssitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste vorgestellt.
Anlage/n:- PowerPoint-Präsentation
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